Registrierung im Portal ab sofort möglich
Restimpfstoff für vorgezogenen Zweitimpfungen

Durch die aktuelle Impfstoffknappheit dürfen im Impfzentrum des Kreises Recklinghausen im Juni nur Zweitimpfungen stattfinden.  | Foto: Symbolbild Pixabay
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Durch die aktuelle Impfstoffknappheit dürfen im Impfzentrum des Kreises Recklinghausen im Juni nur Zweitimpfungen stattfinden. Im neusten Erlass des Landes wurde diese Regelung nun auch für die Restimpfdosen festgesetzt: Diese dürfen nur noch dann für Erstimpfungen genutzt werden, wenn sonst der Verwurf droht. Alternativ sollen mit Restdosen Zweitimpfungen vorgezogen werden, die eigentlich zu einem späteren Zeitpunkt im Impfzentrum terminiert sind. Um dies umsetzen zu können, hat der Kreis Recklinghausen auf seinem Portal eine zweite Restimpfstoff-Registrierung erstellt.

Zu beachten ist dabei, dass der Mindestabstand, den die Ständige Impfkommission für die Impfung mit den verschiedenen Impfstoffen festgelegt hat, eingehalten werden muss. Bedeutet: Eine vorgezogene Zweitimpfung mit BioNTech ist frühestens drei, mit Moderna vier und mit AstraZeneca sechs Wochen nach der Erstimpfung möglich. Wer sich bereits vor diesen Terminen um eine Zweitimpfung bewirbt, kann nicht berücksichtigt werden.

Wichtig: Die Restimpfstoff-Registrierung bietet eine Möglichkeit für eine frühzeitige Impfung, ist aber keine Garantie. Bürger sollten auf keinen Fall ihren bestehenden Zweitimpftermin stornieren, solange Sie keinen Anruf aus dem Impfzentrum bekommen haben, dass Restimpfdosen zur Verfügung stehen. Eine Verlegung des Zweittermins, zum Beispiel wegen eines anstehenden Urlaubs, ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Registrierung für Restimpfstoff muss auch für Zweitimpfungen wöchentlich aufgefrischt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Personen auf der Liste auch immer noch eine Zweitimpfung benötigen, wenn sie angerufen werden – und diese nicht bereits zwischenzeitlich zum Beispiel in einer Arztpraxis bekommen haben.

Da der Anruf mit der Einladung zum Impftermin sehr kurzfristig erfolgen kann, sollten alle, die sich registrieren, die notwendigen Unterlagen vorbereiten, so dass sie zur Impfung auch vorlegt werden können. Andernfalls ist eine Impfung nicht möglich. Für die Zweitimpfung müssen alle Unterlagen der Erstimpfung mitgebracht werden.

Den Link zum Portal finden Interessierte auf der Seite des Kreises Recklinghausen.

Quelle: Kreis Recklinghausen

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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