Flüchtlinge sollen sichere Existenz haben

Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, erhalten im Monat 224 Euro zum Leben, Jugendliche 200 Euro. Dies hat jetzt das Bundesverfassungsgericht als nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erklärt.
Nun muss schnell eine Neuregelung getroffen werden. Bis dahin, sollen Flüchtlinge Geldleistungen in Anlehnung an Hartz IV und Sozialhilfe erhalten.
„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes kommt für uns nicht überraschend“, reagiert Sozialdezernentin Birgit Zoerner auf das Urteil, „denn aus sozialer Sicht ist die Begründung nachvollziehbar.“
Allerdings dürfe die Karlsruher Entscheidung nun nicht auch noch zu Lasten der überforderten Städte gehen. „Hier ist der Bund in der Verantwortung“, betont sie. In Dortmund erhalten 1115 Menschen Leistungen nach dem AsylbLG. 415 von ihnen bekommen Analog-Leistungen, die HartzIV und Sozialhilfe entsprechen. 700 Flüchtinge erhalten jedoch nur die abgesenkten „Grundleistungen“, das sind monatlich 224 Euro, für 15- bis 18-Jährige 200 Euro. Diese Beträge sind nunmehr anzuheben.
Eine Reaktion des Gesetzgebers liegt zwar noch nicht vor, eine sofortige Anhebung der Leistungen auf das „Sozialhilfe-Niveau“ (Erwachsene um 112 Euro, Jugendliche um 60 Euro) beträgt insgesamt jährlich bis zu 1 Mio. Euro.
2011 beteiligte sich das Land nur mit 1,1 Mio. Euro an den insgesamt 9 Mio. Euro, die die Stadt für Flüchtlinge aufbrachte.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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