Dortmund: Wechselunterricht mit Selbsttests startet am Montag an den Schulen
Schüler lernen wieder gemeinsam

Für die Hälfte der Schüler ist am Montag, 19. April, das Lernen auf Distanz wieder vorbei. Im Wechselunterricht können sie wieder gemeinsam in der Schule lernen. Zwei wöchentliche Corona-Tests sollen helfen, Schüler und Lehrer vor Infektionen mit dem Virus zu schützen. | Foto: Pixelio
  • Für die Hälfte der Schüler ist am Montag, 19. April, das Lernen auf Distanz wieder vorbei. Im Wechselunterricht können sie wieder gemeinsam in der Schule lernen. Zwei wöchentliche Corona-Tests sollen helfen, Schüler und Lehrer vor Infektionen mit dem Virus zu schützen.
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Am Montag, 19. April, startet an den Schulen in Städten mit einer Inzidenz unter 200 wieder der Wechselunterricht wie vor Ostern, jedoch mit einer Pflicht zum Corona-Selbsttest in der Schule. 
Die Bundesregierung hat sich für eine gesetzliche Untersagung des Schulbetriebs ausgesprochen, wenn eine Inzidenz von 200 überschritten wird. Ausgenommen werden können Abschlussklassen. Auch eine Notbetreuung ist in jedem Fall zulässig. Die Dynamik des Infektionsgeschehens zwinge zur Vorsicht, so das Land.

Pflicht zum Corona-Selbst-Test

Seit dem 12. April gilt eine Pflicht zur Corona-Testung in den Schulen. Danach ist die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule. "An den wöchentlich zwei Corona-Selbsttests nehmen alle Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil", informiert das NRW-Bildungsministerium. Alle Schüler ohne Förderbedarf führen die Selbsttests in der Schule unter Aufsicht durch. Die Testtermine setzt die Schule fest. Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt wöchentlich zwei Corona-Selbsttests voraus.

Auch Ergebnis aus Testzentrum gilt 

Lehrkräfte und Schulpersonal sind zur Teilnehme an den Selbsttests verpflichtet und können sie auch zu Hause durchführen. Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, etwa eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen. Nicht getestete Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Ausnahme für Abschlussprüfungen

Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der Abschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schüler dürfen daran teilnehmen.
Ein positives Testergebnis in der Schule wird dem Gesundheitsamt gemeldet und der Schüler wird vom Präsenz-Schulbetrieb und der Notbetreuung ausgeschlossen, jedoch so lange beaufsichtigt, bis die Eltern ihn abholen. Der Betroffene muss sich in einem Testzentrum oder beim Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
In Schulen wird mit dem Siemens-Healthcare-Test getestet, doch will das Bildungsministerium zukünftig Tests beschaffen, die besonders alters- und kindgerecht durchgeführt werden können.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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