Bürgergeld / Bundeshaushalt
Erwartete Einschüchterungseffekte durch verschärfte Sanktionen gleich mit eingepreist

Die Chefs der Jobcenter Dortmund und Unna erklärten jüngst gegenüber den RN, dass in ihren Bezirken die Sanktionsquote aufgrund Ablehnung von angebotenen Beschäftigungen im vergangenen Jahr (bis Sept., letzte verfügbare Zahl) ganze 0,3 bzw. 0,13 Prozent betragen habe (187 bzw. 30 Fälle). Wobei es sich noch nicht mal unbedingt um „hartnäckige Verweigerer“ handelte – eine solche Kategorie kennt die Statistik bislang nicht. Der von Scharfmachern wie Carsten Linnemann und Jens Spahn sowie einigen Boulevard-Blättern erzeugte Eindruck ist somit völlig überzogen.

Umso mehr fragt man sich, wie die Bundesregierung auf ein Einsparungsvolumen von jährlich 170 Mio. € durch die geplante Einführung von 100-Prozent-Sanktionen beim Bürgergeld gekommen sein mag. Der Autor berichtete am 17. Januar hier (anklicken!).

Eine Staatssekretärin des BMAS, Frau Kerstin Giese, lüftete jetzt das Geheimnis und erklärte auf die entsprechende Nachfrage eines Bundestagsabgeordneten, die angegebenen 170 Mio. € beruhten auf einer „Schätzung auf Grundlage der bisher bekannten Leistungsminderungen sowie einer präventiven Wirkung der Neuregelung“ (aus Anlage 2 zum Protokoll der Plenarsitzung am 17.1.2024, Hervorhebung durch den Autor). Gleich mit eingepreist wurden also die durch bloße Abschreckung erhofften Minderausgaben an Bürgergeld-Leistungen...
Wow! Darauf muss man erst mal kommen!

Autor:

Heiko Holtgrave aus Dortmund-City

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