Veröffentlichung gerichtlich verboten - Aber: jede Person kann das Gutachten selbst anfragen und persönlich erhalten
Landgericht Köln: FragDenStaat musste Glyphosat-Gutachten löschen

Das Glyphosat-Gutachten kann trotz Veröffentlichungsverbotes durch alle Bürger*innen kostenlos angefordert werden. | Foto: FragDenStaat
  • Das Glyphosat-Gutachten kann trotz Veröffentlichungsverbotes durch alle Bürger*innen kostenlos angefordert werden.
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Dem Transparenzportal FragDenStaat wurde per einstweiliger Verfügung durch das Landgericht Köln untersagt, ein Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu veröffentlichen. FragDenStaat hatte das nur sechsseitige Papier auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes erhalten und Ende 2018 veröffentlicht. Das BfR nutzte nun das Urheberrecht, welches es verletzt sieht.

"Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts in Köln drohen uns eine Strafzahlung bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wenn wir das Dokument nicht löschen.", so FragDenStaat.

FragDenStaat fordert nun alle Bürger*innen auf, selbst ihr Recht auf Informationsfreiheit zu nutzen und die behördliche Analyse zu Krebsrisiken anzufragen. Mit wenigen Klicks kann man auf der Internetseite von FragDenStaat das Glyphosat-Gutachten beantragen. Dies erhalten dann alle Anfragenden kostenlos mit der Post. Nur veröffentlichen dürfen die Bürger*innen es trotzdem nicht: https://fragdenstaat.de/aktionen/zensurheberrecht-2019/

Zensurheberrecht
FragDenStaat-Aktivist Arne Semsrott kann das nicht nachvollziehen. "Das Glyphosat-Gutachten ist staatlich finanziert und von Beamten erstellt worden", erklärte er. Dass das völlig veraltete Urheberrecht nun als Zensurheberrecht missbraucht werde, "ist ein Angriff auf die Pressefreiheit".

FragDenStaat will nun Widerspruch gegen den Beschluss des Landgerichts einlegen. Das Landgericht in Köln habe offensichtlich die Pressefreiheit sowie europäische Regelungen zur Informationsfreiheit nicht ausreichend beachtet. In der vergangenen Woche hatte FragDenStaat bereits Klage gegen die Bundesregierung vor dem Landgericht Berlin erhoben, um feststellen zu lassen, dass staatliche Dokumente grundsätzlich veröffentlicht werden dürfen.

"Wir lassen nicht zu, dass die Bundesregierung das Urheberrecht missbraucht, um unliebsame Berichterstattung zu verhindern! Das Urheberrecht darf nicht zum Zensurheberrecht werden!", erklärt FragDenStaat auf seiner Internseite.

Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

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