Verwaltung teilt zu Hallen- und Freibädern mit
Noch nie wurde eine Corona-Infektion nachgewiesen!

Von Mai 2020 bis zur Schließung der Schwimmbäder im November mussten Personen, die in Düsseldorf ein Hallen- oder Freibad besuchen wollten, sich vorher online auf der Seite der Bädergesellschaft Düsseldorf für eine gewünschte Schwimmzeit registrieren. Dazu mussten Name, Anschrift und eine Mail Adresse angegeben werden. Dem Badewilligen wurde danach eine Mail mit einer Reservierungsnummer zugestellt, denn ohne diese erfolgte kein Einlass. Im Bad hielt das Bäderpersonal am Eingang zudem fest, ob der Badegast sich zu der reservierten Zeit auch im Bad aufhielt.

Die Reservierung verfolgte drei Primärziele:
1. Das Hygienekonzept der Bädergesellschaft Düsseldorf zu vervollständigen, denn erst durch die Reservierung konnte die Einlasszahl mühelos begrenzt werden.
2. Für den Fall, dass nach einem Schwimmbadbesuch bei einem Badegast eine Infektion festgestellt werden würde, könnte eine Kontaktrückverfolgung zu den anderen Badegästen, die sich zeitgleich im Bad aufhielten, erfolgen.
3. Dadurch, dass die Online-Registrierung nicht nur in Düsseldorf, sondern europaweit in vielen anderen Bädern erfolgte, konnten Erkenntnisse bezüglich einer Infektionsgefährdung gesammelt werden.

Mehrere Quellen im Internet geben an, dass es kein nennenswertes Infektionsrisiko mit Coronaviren in Schwimmbädern gibt, im Gegenteil: Die eingesetzten Desinfektionsmittel (z.B. Chlor) bekämpfen diese Viren effektiv. Genau dieses Ziel wird mit dem Einsatz von gechlortem Wasser auch verfolgt.

In diesem Zusammenhang fragte Ratsfrau Claudia Krüger, Tierschutz / FREIE WÄHLER die Verwaltung, erstens, erfolgten im letzten Jahr Kontaktrückverfolgungen (z.B. durch die Bädergesellschaft oder durch eine Behörde) auf Grund einer festgestellten Corona-Infektion, bzw. eines Verdachtsfalles bei einem Badegast, zweitens, falls es eine Kontaktrückverfolgung gab, konnte dann auch nur in einem einzigen Fall eine stichhaltige Aussage getroffen werden, dass diese Person mit einer erwähnenswerten Wahrscheinlichkeit einen anderen Badegast infiziert hatte und drittens, aus welchen anderen deutschen Städten wurde eine Kontaktrückverfolgung zu anderen Schwimmbadbesuchern bekannt und welches Fazit wurde daraus gezogen?

Für die Verwaltung antwortete die Beigeordente Stulgies, dass „es nicht in der Zuständigkeit der Bädergesellschaft [liege], Kontaktrückverfolgungen durchzuführen. Erhobene Daten werden ausschliesslich dazu verwendet, auf Rückfragen des Gesundheitsamts Auskünfte zu erteilen.
Es gab im Jahr 2020 lediglich eine Rückfrage durch das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf bei der Bädergesellschaft zu einer Person, die positiv getestet wurde und am Tag zuvor ein Hallenbad besucht hat. Es gab im Rahmen der Kontaktpersonenverfolgung keine Erkenntnisse, dass eine Infektionsübertragung im Hallen-/Freibad stattgefunden hat.

Aus anderen deutschen Städten sind uns keine Kontaktpersonennachverfolgungen aus dem Kontext der Hallen- und Freibäder bekannt.“

Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Da also bis heute weder in Düsseldorf, noch an irgendeinem anderen Ort Corona-Infektionen im Zusammenhang mit Schwimmbädern bekannt geworden sind, muss man fragen, warum nicht endlich die Hallen- und Freibäder geöffnet werden. Es wird doch nun allerhöchste Zeit, dass Menschen wieder schwimmen dürfen bzw. lernen. Die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER bleibt an diesem Thema dran!“

Foto: pixabay

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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