Baustellenärgernisse durch Fahrlässigkeit
Verantwortliche beratungsresitent.....

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Haben Sie so etwas schon mal gesehen? Da wird in der Nachbarschaft durch eine Baustelle die Unfallvorsorge und Sicherheit grob fahrlässig vernachlässigt, aber die Verantwortlichen intressiert das nicht.
Ausgelegte Schlauchleitungen ohne stolperschutz verhindern die Nutzung des Fussweges... Bei Anlieferungen(z.B. Beton flüssig)  wird die Strasse nicht abgesichert... Kranbeiten erfolgen ohne Helme..., und so  weiter....
Solche Verstöße können eventuell aber zu schweren Verletzungen führen. Wenn  man von den Störungen der dort lebenden Anwohnern absieht, sind diese Arbeitsschutzmängel auch Bußgeldfähig, wenn die einschlägigen Behörden (BG, Oamt, Bauaufsicht...) ihre Aufgaben ernstnehmen würden. Leider ist deren Motivation sehr gering!

Autor:

Jochen Czekalla aus Duisburg

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