CDU zur Arbeitszeit der Stadtverwaltung

Mehrfach hat die Stadtverwaltung über das Rechnungsprüfungsamt die Überstunden-Praxis bei der DMG gerügt. Auch in der aktuell vorliegenden und in der Presse bereits aufgegriffenen Untersuchung des Hauptamtes zur Organisationsstruktur der DMG wird die Problematik thematisiert und unter anderem die Mehrarbeit von DMG-Mitarbeitern bei Kulturveranstaltungen im Landschaftspark Nord kritisiert. Gleichzeitig nimmt das Rechnungsprüfungsamt billigend in Kauf, dass Mitarbeiter der Kernverwaltung weit über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus arbeiten und dabei auch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten verletzen. „Die Verwaltung misst mit zweierlei Maß“, kritisiert der Sprecher der CDU-Fraktion im Rechnungsprüfungsausschuss, Elmar Klein.

Im beschriebenen Fall geht es um den Umgang der Verwaltung mit der konstituierenden Ratssitzung am 30. Juni 2014. Bekanntlich endete diese Mammutsitzung erst am frühen Morgen um 5.05 Uhr. Mehrere Mitarbeiter der Stadtverwaltung waren zu diesem Zeitpunkt noch im Einsatz. Aus einer Anfrage von Elmar Klein im Rechnungsprüfungsausschuss geht hervor, dass viele dieser Stadtmitarbeiter bereits im Verlauf des Vormittags wieder zum Dienst antraten. „Das Pflichtgefühl dieser Mitarbeiter verdient Anerkennung. Und niemand kann ernsthaft fordern, dass sie erst nach Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden, also um 16 Uhr, zum Dienst erscheinen. In solchen Fällen müssen Ausnahmen gelten. Doch die Rechtfertigung des Rechnungsprüfungsamtes macht deutlich, dass die Kernverwaltung für sich andere Regeln beansprucht, als sie der städtischen Tochter DMG zusteht“, sagt Klein.

So nimmt das Rechnungsprüfungsamt (RPA) unter anderem wie folgt Stellung: „Herr Engelen (der Leiter des RPA, Anm. d. Red.) gab zu bedenken, dass grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass diese Ruhezeitregelung eingehalten werde. Falls dennoch ein Verstoß einzelner Bediensteter vorgelegen haben sollte, müsse sicherlich von dringenden dienstlichen Gründen ausgegangen werden.“ Für die CDU-Fraktion ist diese Erklärung nicht zwingend. „Schließlich wird bei der DMG ein dringender dienstlicher Grund nicht als Erklärung für Überstunden akzeptiert. Dabei sind die dienstlichen Besonderheiten bei der Durchführung eines Festivals sicherlich geeignet, um genau so einen Grund anzuführen“, macht Klein deutlich.

Diesen Text habe ich von der CDU-Duisburg erhalten. Ich gebe ihn so unkommentiert wieder, wie er mir vorliegt.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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