Raucherclubs vor dem Aus – recht so?

Bald könnte es auch in Raucherclubs heißen: Kippe aus! Foto: Kirchner
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Von den einen herbeigesehnt, von den anderen verwünscht, trat am 1. Juli 2008 das generelle Rauchverbot in Kneipen und Restaurants in Kraft – nur um sofort von pfiffigen Wirten durch die Einrichtung von Raucherclubs umgangen zu werden. Aber damit könnte nach dem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster bald Schluss sein.
Die Verwaltungsrichter wollten einer Kölner Wirtin nicht Recht geben, die gegen ein durch die Stadt erteiltes Rauchverbot in ihrer ausdrücklich als Raucherclub deklarierten Kneipe zu Felde zog. Doch nach Meinung des OVG bestimme das Nichtrauchergesetz NRW, dass in Gaststätten grundsätzlich nicht geraucht werden darf. Zwar mache das Gesetz Ausnahmen für Vereine, deren ausschließlicher Zweck der gemeinsame Konsum von Tabakwaren ist. Doch darf in diesen Clubräumen nicht mit Gastronomie Geld verdient werden. Sprich: Wo gequalmt wird, darf nicht gespeist werden.
Noch zeigt sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband gelassen, will zunächst einmal das endgültige Urteil abwarten.
Doch fällt das so aus, wie es der Eilbeschluss andeutet, könnte die härtere Gangart der Verwaltungsrichter gegen den blauen Dunst das Aus für etwa 33000 Raucherclubs in NRW bedeuten.
Denn der Zweck des Nichtrauchergesetzes NRW, die Bürgerinnen und Bürger wirksam vor den Gefahren durchs Rauchen in der Öffentlichkeit zu schützen, verlange eine enge Auslegung der Ausnahmevorschriften.
Diese enge Auslegung werden clevere Wirte ganz sicher gleich wieder austricksen wollen, fürchten sie doch um ihre wirtschaftliche Existenz. Sie könnten aber auch ihre rauchenden Gäste vor die Tür jagen – zumindest im Sommer wäre so eine Party unter freiem Himmel garantiert. Das allerdings dürfte die Nachbarn nerven. Und wegen Ruhestörung ebenfalls das Ordnungsamt auf den Plan rufen!
Was meinen Ihr, liebe LKler? Müssen wir Bürger vor dem Nikotin geschützt werden, ob wir wollen oder nicht? Oder sollten wir selbst entscheiden dürfen, ob wir eine rauchfreie Kneipe besuchen oder eine, in der sowohl gequalmt, als auch gespeist werden darf? Wieviel Fürsorge des Staates ist notwendig, wieviel überflüssig? Schreibt uns Eure Meinung, die wir gerne auch veröffentlichen wollen.

Autor:

Sabine Justen aus Duisburg

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