Stadtdirektor Dr. Peter Greulich erläutert Genehmigungsverfahren zur Loveparade-Trauerfeier

In einer nun erfolgten Stellungnahme erläuterte Stadtdirektor Dr. Peter Greulich das Genehmigungsverfahren zur Gedenkfeier anlässlich des Jahrestages der Loveparadetragödie, die alle Beteiligten sehr bewegt hat. Umso bedauerlicher sei für ihn die nun geführte öffentliche Diskussion. Die nun gegebene Stellungnahme ist in der Sache allerdings auch nicht unbedingt dienlich und es wird weiter Öl ins Feuer gegossen!

Greulich machte noch einmal deutlich, dass die Stadt Duisburg allen, die mitgeholfen haben, dass dieser Tag gut und würdevoll verlaufen ist, ihren aufrichtigen Dank aussprechen möchte.

"Dies gilt für die Organisatoren, die zahlreichen Helfer der Notfallseelsorge, die Rettungskräfte, die Polizei, die Feuerwehr, das Verkehrsunternehmen, den MSV und natürlich auch den Mitarbeitern der Stadtverwaltung."

Die Stadt Duisburg hat den Wunsch der Opferfamilien, dass die Organisation der Gedenkveranstaltung durch die Staatskanzlei erfolgt, jederzeit respektiert und akzeptiert. Zur Vorbereitung der Veranstaltung hatte die Stadt Duisburg bereits im Mai diesen Jahres Kontakt mit der Staatskanzlei aufgenommen. Zeitgleich nahm sich eine stadtinterne Arbeitsgruppe des Themas an.

Nachdem der Veranstalter am 20. Juli einen Veranstaltungsleiter genannt und am 22. Juli alle erforderlichen Genehmigungsunterlagen eingereicht hatte, wurde die Trauerfeier genehmigt. Es lag also am Freitag eine gültige bauordnungsrechtliche Genehmigung vor.

Erst einen Tag vor der Gedenkfeier teilte der Veranstalter mit, dass die vorgesehene Bühne aufgrund des vorhergesagten Regenwetters (es gab keine Sturmwarnung) nicht an der ursprünglich geplanten Stelle, sondern im südlichen Geländebereich aufgebaut werden sollte.

Somit entsprachen die ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht mehr den tatsächlichen Planungen. Nach gültigem Baurecht konnte daher die Nutzungsänderung formal nicht genehmigt werden, da keine entsprechenden Unterlagen für ein Genehmigungsverfahren vorlagen. Standort der Bühne und Nutzung der Ränge entsprachen nicht der ursprünglich erteilten Genehmigung.

Das Baurecht des Landes Nordrhein Westfalen gibt den Bauordnungsämter der Kommunen jedoch sehr wohl die Möglichkeit, eine Veranstaltung trotzdem durchführen zu lassen, wenn die Sicherheit aller Beteiligten auch trotz kurzfristiger Änderungen weiter gewährleistet ist. Dies war im Falle der Gedenkfeier jederzeit der Fall, so dass die Veranstaltung im Einvernehmen mit der Bauordnung durchgeführt werden konnte.

Es wurde noch einmal darauf eingegangen, daß das Baurecht eine komplizierte Materie sei.

Das folgende Beispiel kann den Sachverhalt vielleicht etwas vereinfacht darstellen:

Wenn Sie Besitzer eines 5.000 Quadratmeter Grundstückes sind, das auf einem freien Feld steht, auf dem Sie eine Garage bauen wollen, müssen Sie einen Bauantrag stellen. In Ihren Unterlagen müssen Sie unter anderem angeben, wo GENAU die Garage gebaut werden soll. Für diese angegebene Lage – und nur für diese – wird Ihnen eine Baugenehmigung erteilt.

Überlegen Sie sich nach Erteilung der Baugenehmigung, die Garage auf ihrem übergroßen Grundstück an einer anderen Stelle als der ursprünglich genehmigten zu bauen und tun dies auch, verstoßen Sie formal gegen das Landesbaurecht. Erlangt die Kommune von dieser Abweichung Kenntnis, kann sie formal nur zu der rechtlichen Einschätzung kommen, dass Ihre Garage illegal errichtet wurde.

An diesem Tag, dem Tag der Kenntnisnahme, kann die Kommune Ihnen im Handstreich keine neue Baugenehmigung erteilen. Der FORMALAKT kann so schnell nicht durchgeführt werden und bedürfte eines erneuten nachträglichen Antrags. Die Kommune würde aber ungeachtet der formalen Illegalität nicht von Ihnen verlangen, die Garage abzureißen, da sie ja materiell genehmigungsfähig gewesen wäre.

Gerne erinnert sich insbesondere der politisch interessierte Südbürger an das Gerangel bei der Hinterlandbebauung an der "Grazer Straße" in Buchholz!

Autor:

Harald Molder aus Duisburg

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