Verwaltungsgericht
In meinem Beitrag vom 06.06.2012 habe ich über die "Last mit der Baulast" geschrieben. Jetzt habe ich im Streit mit dem Bauamt der Stadt Duisburg vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf insofern Recht bekommen, als ich so lange warten kann, bis ein neuer Käufer des Nachbargrundstücks und -hauses gefunden worden ist, der sich mit meinem Kauf einer Baulast für ca. 3.500,00 € einverstanden erklärt. Dann brauche ich die über 80 Jahre alten Giebelfenster auf der Grundstücksgrenze aus Brandschutzgründen nicht zuzumauern. Der Abstand zum Nachbarhaus beträgt immerhin 6 m. Wenn die Fenster verschlossen werden müssten, wäre das 2-Familienhaus praktisch unbewohnbar und unverkäuflich.
Fazit: Es lohnt sich also, ohne Rechtsanwalt vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Autor:Friedhelm Dr. Zaborski aus Duisburg |
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