Der Fall Bivsi Rana - Der Versuch einer sachlichen Betrachtung

Egal ob man die Zeitung list oder das Radio anmacht, man kommt kaum an dem Thema der Duisburger Schülerin vorbei, die aus dem Schulunterricht abgeholt und anschließend abgeholt wurde. Und die Berichterstattung lautet unisono: Dieses arme kleine Mädchen und der böse unmenschliche Staat. Stimmt das aber auch wirklich?

Betrachtet man einmal den Fall ein wenig nüchterner, so ergibt sich der folgende Sachverhalt, der bei der ganzen Berichterattung vollkommen untergeht: Der Vater der Famlie hat bei seiner Einreise vorsätzlich einen falschen Namen angegeben. Wäre dieser Umstand direkt bei der Einreise offenbar geworden, wäre der Vater bereits damals wieder zurückgeschickt worden. Kein Kavaliersdelikt also, sondern ein Umstand, der rechtlich betrachtet zu einem unberechtigten Aufenthaltsrecht führt.

Dass der Vater sich in der Folge "vorbildlich" verhalten haben mag, ändert an dieser Situation nichts. Er lebt vom ersten Tag an ungerechtfertigt in diesem Land. Und, wenn man das Interview mit seinem Anwalt verfolgt hat, dann war dem Vater das auch die ganze Zeit über bewusst.

Nach dem nun der "Betrug" bekannt wurde, war der Vater nicht bereit, die Konsequenz für sein Fehlverhalten zu übernehmen, sondern wehrte sich, anwaltlich vertreten gegen die drohende Abschiebung. In allen Instanzen wurde festgehalten, dass ein unrechtmäßiges Aufenthaltsrecht nicht nachträglich in ein rechtmäßiges umgewandelt werden kann.

Und wieder ist der Vater nicht bereit, die Verantwortung für sein Fehlverhalten zu übernehmen. Statt mit seiner Familie auszuwandern, lässt er es auf eine "gewaltsame" Abschiebung ankommen, lässt dabei offensichtlich seine eigene Tochter im Unklaren, die von der drohenden Abschiebung nichts wusste.

Wre man nun besonders bösartig, könnte man glatt die Vermutung anstellen, der Vater habe seiner Tochter bewusst nichts gesagt, um sie so besser instrumentalisieren zu können. Denn das Bild eines abgeschobenen Mädchen ist ja auch herzzerreißend.

Wer diese nüchterne Betrachtung außen vorlässt und sich über die Abschiebung aufregt, muss sich konsequenterweise gegen nahezu jede Abschiebung wehren. Denn warum sollte ein Ausländer, der mit einem falschen Namen eingereist ist, anders als die Familie Rana behandelt werden, nur weil die Falschaussage etwa unmittelbar nach der Einreise offenbar wurde? Oder soll ein Single anders behandelt werden als eine Familie?

Dass die Mitschüler von Bivsi Rana sich so engagieren, das nötigt sicherlich Respekt ab. Diese Mitschüler widerlegen das Bild, das oft von jungen Menschen gezeichnet wird.

Für die Berichterstattung in den Printmedien und Funk und Fernsehen kann dies leider nicht gelten. Denn hier ist sämtliche sachliche Berichterstattung längst über den Haufen geworfen worden. Es wird nur noch stimmungserzeugend berichtet.

Und alle die, die an dieser Stelle immer noch mit dem Herzen und der Menschlichkeit argumentieren; die müssen sich fragen lassen, was es mit dem Grundrecht der "Gleichheit vor dem Gesetz" auf sich hat. Sollen etwa das Recht und die Grundrechte nur da gelten, wo es uns gefällt?

Leid tun kann bei dem Ganzen letztlich nur das junge Mädchen. Es hat einen Vater, der ihr mit seiner Unaufrichtigkeit das Ganze erst eingebrockt hat, der ihr bis zur letzten Sekunde keinen reinen wein eingeschenkt, sie nicht auf die bevorstehende Abchiebung vorbereitet hat. Und dem von der Presse und der Öffentlichkeit hier Hoffung gemacht wird, villeicht doch noch nach Deutschland zurück zu dürfen.
Macht sich eigentlich jemand etwa bei der Presse sich gedanken, was mit dem Mädchen passiert, sollte sich die Hoffnung auf Wiederkehr zerschlagen?
Kann ein Mädchen es tatsächlich ertragen, erst überraschend aus dem Unterricht abgeholt zu werden, dann zu erfahren, dass der eigene Vater für den ganzen Schlamassel verantwortlich ist und am Ende möglicherweise die immer wieder geschürte Hoffnung begraben zu müssen?

Autor:

Andreas Rimpler aus Duisburg

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