Lebensmittelüberwachungsgebühren

Lebensmittelüberwachung – Kontrollgebühren ab 1. Juni

Der Verbraucher erwartet sichere Lebensmittel. Doch wer soll für die Kontrollen zahlen? Experten aus Politik, Wirtschaft und Lebensmittelüberwachung haben intensiv und kontrovers diskutiert.

Am 26. April 2016 wurde mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW die rechtliche Grundlage zur Erhebung von Gebühren für amtliche Kontrollen geschaffen. Auf diese Weise zahlt nicht mehr der Steuerzahler allein die Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung, sondern auch die Unternehmen müssen sich beteiligen.

Um kleine und mittlere Betriebe wie Metzgereien, Bäckereien, Imbisse und Restaurants nicht unangemessen zu belasten, werden die Gebühren gestaffelt erhoben. Bei einem Kleinbetrieb, bei dem die Kontrolle weniger als eine Stunde dauert, wird ab 1. Juni 2016 eine Gebühr in Höhe von 77 Euro erhoben.

Umfangreichere Kontrollen richten sich darüber hinaus nach dem erforderlichen Zeitaufwand, wie dies bisher auch bei Nachkontrollen der Fall war. Die Höhe der Kontrollgebühr kann der Unternehmer jedoch insofern beeinflussen, als dass er die rechtlichen Anforderungen gut erfüllt und damit die routinemäßige Kontrollfrequenz verringert. Mit einem Besuch der amtlichen Kontrolleure ist dann vielleicht nur einmal im Jahr oder in sehr guten Betrieben auch nur alle zwei Jahre zu rechnen.

Diese Nachricht habe ich von der Pressestelle der Stadt Duisburg erhalten.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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