Anleinpflicht im Borbecker Schlosspark besteht nicht nur auf dem Papier
Jogger fordert Hundehalter in die Pflicht zu nehmen

Kein schöner Anblick: Die Hunde haben von der Elster nicht mehr viel übrig gelassen. Das wäre bei Einhaltung der Anleinpflicht nicht passiert.  | Foto: privat
  • Kein schöner Anblick: Die Hunde haben von der Elster nicht mehr viel übrig gelassen. Das wäre bei Einhaltung der Anleinpflicht nicht passiert.
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 Reinhold Hallmann ist ein begeisterter Jogger. Eine der Lieblingsstrecken des Schönebeckers führt durch den Borbecker Schlosspark. Dort ist er regelmäßig mit einigen Lauf-Genossen unterwegs. Doch das Miteinander von Hundebesitzern und Hobbysportlern klappt in letzter Zeit nicht immer reibungslos. Dabei gelten für den Parkbereich klare Regeln.

Schon vor Jahren hat die Bezirksvertretung IV an vielen Eingangsbereichen des Schlossparks Findlinge auslegen lassen. Darauf ist der Hinweis "Hunde anleinen" zu lesen. Theoretisch ist die Sachlage also klar. "Doch es begegnen einem zunehmend mehr Hundebesitzer, die ihre Tiere nicht anleinen", berichtet Reinhold Hallmann. Der Schönebecker zögert nicht, die Halter anzusprechen.

"Normalerweise beißt er nicht"

"Doch es kommen die immer typischen Antworten. Von 'hier ist kein Leinenzwang' über 'der hat keinen Hunger' bis hin zu 'normalerweise beißt er nicht!'“, ärgert sich der Hobbyläufer über die Ignoranz vieler Tierbesitzer. Der Schönebecker hat keine Angst vor Hunden. Doch vorsichtig ist er schon. "Da ich den Hunden nicht ansehen oder anmerken kann, ob sie gefährlich sind, unterbreche ich schon frühzeitig meinen Lauf, damit ich bei ihnen nicht den Jagdinstinkt wecke." Doch andere Menschen reagieren nicht so gelassen. Wer sich unvermittelt einem großen, frei laufenden Hund gegenübersieht, und keine Erfahrung mit Tieren hat, der verfällt leicht in Panik. Da reicht es dann auch nicht, wenn der Halter aus der Ferne versichert: "Der tut nichts."

Kein schönes Bild: gerissene Elster

Vor wenigen Tag hatte Hallmann ein wenig schönes Erlebnis beim Joggen: Ihm kamen gleich zwei freilaufende Hunde entgegen. "Die Tiere waren sicherlich mehr als 20 Meter weit vorausgelaufen, das Herrchen hatte sie nicht wirklich mehr im Blick." Die Hunde hatten kein Interesse an dem Jogger. Doch nachdem der Schönebecker sie passiert hatte, sah er mitten auf dem Weg eine gerissene Elster. "Oder besser gesagt das, was von dem Vogel noch übriggeblieben war." Hallmann versteht die Ignoranz nicht. "Wo ist das Problem, seinen Hund anzuleinen. Gerade jetzt, wo in der Natur viele Tierkinder unterwegs sind. Beispielsweise am Schlossteich der Nachwuchs der Wasservögel. Die empfinden es sicherlich als lebensbedrohlich für sich und die Küken, wenn ihnen ein bellender Vierbeiner entgegenläuft."

Freilauf nur auf Hundewiesen 

Schon seit dem letzten Jahr sind im Schlosspark von Grün und Gruga eingesetzte Parkranger unterwegs. Sie haben auch die Anleinpflicht im Blick. Doch Hallmann fehlt die Regelmäßigkeit. Dabei ist sich der Schönebecker sicher, dass genau darin die Chance liegt, die Leinenpflicht auch durchzusetzen. Die Stadt Essen hat klare Richtlinien festgelegt. Gemäß § 7 Absatz 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung demnach "sind grundsätzlich alle Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen an der Leine zu führen. Ausgenommen hiervon sind besonders gekennzeichnete Hundewiesen." Davon gibt es in Essen insgesamt 29.
Aber ein Besuch auf der Hundewiese bedeutet für viele eben auch einen größeren Aufwand. "Ich kann verstehen, dass man das nicht jeden Tag tun kann", zeigt der Schönebecker Verständnis. Doch Gassi-Runden durch den Schlosspark funktionieren nur, wenn der Vierbeiner an der Leine geführt wird.

Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit

Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit. "Die Strafen", so weiß Hallmann, "werden von den Kommunen festgelegt." In Düsseldorf werden direkt mal 100 Euro fällig. Bei Wiederholungstätern können sogar wesentlich höhere Geldbußen verhängt werden.

Hier können Hunde toben:
29 Flächen im Stadtgebiet 

Die Stadt Essen bietet 29 Wiesen im Stadtgebiet an, auf denen alle Hunde mit Ausnahme der nach dem Landeshundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen leinen- und maulkorbpflichtigen Tiere (Beispiele: American Staffordshire Terrier, Pitbullterrier, Rottweiler etc.) nach Herzenslust frei herumtollen können.
Die Flächen sind durch ein besonderes Hinweisschild gekennzeichnet.
Für Hundehalter im Großraum Borbeck interessant sind die Flächen an der Kesselstraße in Bochold sowie am Breukelmannshof in Frintrop. Auch ein Stückchen über die Stadtteilgrenze hinaus in Frohnhausen (Thiesbürgerweg) und in Altendorf (Bülsebeckstraße) gibt es ausgewiesene Hundewiesen. Hundewiesen

Autor:

Christa Herlinger aus Essen-Borbeck

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