CDU-Fraktion: Erfahrungsbericht zu Auswirkungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG-NRW) gefordert

In der gestrigen Sitzung des Unterausschusses Finanzen und Beteiligungen des Hauptausschusses der Stadt Essen hat die CDU-Fraktion einen Bericht zur Auswirkung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW für Essen gefordert.
Jörg Uhlenbruch, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Nach dem am 01.05.2012 in Kraft getretenen Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) müssen von den Firmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe verschiedene Kriterien, u.a. die Vorgabe eines Mindestlohns, die Beachtung des Umweltschutzes und der Energieeffizienz, von sozialen Aspekten sowie die der Frauenförderung erfüllt werden. Das Gesetz bringt Bürokratiehürden und fördert Dokumentationsberge. Das Essener Handwerk beklagt bereits die aus dem Gesetz resultierenden härteren Bedingungen und den Mehraufwand. Wir brauchen dringend Bagatellgrenzen, um noch Schlimmeres zu verhindern.“

Jörg Uhlenbruch weiter: „Die Verwaltung soll darstellen, welche Auflagen potentielle Auftragnehmer nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW zu erfüllen haben, um öffentliche Aufträge zu erhalten, und welche Belastung die Handwerksfirmen durch die Senkung der Schwellenwerte für die freihändige Vergabe haben. Darüber hinaus ist im Rahmen eines Erfahrungsberichtes darzustellen, welche Auswirkungen das TVgG-NRW im Konzern Stadt Essen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Stadt und die kommunalen Beteiligungsunternehmen hat.“

Autor:

Uwe Kutzner aus Essen-Nord

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