CDU-Fraktion: Fracking nur im Einzelfall ermöglichen / Beim Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen darf es keine Kompromisse geben

Nach langer und intensiver Beratung, plant die Bundesregierung deutliche Einschränkungen beim bislang bundesweit erlaubten Fracking. Nach einem aktuellen Verordnungsentwurf soll Fracking in Wasserschutzgebieten komplett verboten werden. Das gleiche gilt für die Gebie-te im ländlichen Raum, in denen auch außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten Trinkwas-ser gefördert wird – etwa über Hausbrunnen. Gleichwohl soll außerhalb dieser Gebiete eine Umweltverträglichkeitsprüfung zur Pflicht werden.
Uwe Kutzner, planungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die geplanten Einschrän-kungen beim Fracking sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Durch neu entwi-ckelte Methoden und strengeren Rahmenbedingungen muss eine Gefährdung der Umwelt als auch eine Gefährdung für den Menschen unzweifelhaft ausgeschlossen werden. Das bedeu-tet vor allem ein Verbot von Fracking mit wassergefährdenden Stoffen bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten.“
Laut dem Ergebnis einer Risikostudie, die vom Bundesumweltministerium und von der nord-rhein-westfälischen Landesregierung in Auftrag gegeben wurde, wird ebenfalls von Fracking mit wassergefährdenden Stoffen bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkon-ventionellen Lagerstätten abgeraten.

Autor:

Uwe Kutzner aus Essen-Nord

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