Jutta Eckenbach: Die Reformierung des Asylverfahrens bedarf weiterer Änderungen

Am Mittwoch legte der Bundesinnenminister Thomas de Maizière dem Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes vor. Wesentlicher Inhalt ist die Einstufung der Westbalkanstaaten als sog. „sichere Herkunftsstaaten“. Bezweckt werden soll vorwiegend eine Beschleunigung des Asylverfahrens. Grund ist die große Flut von Asylanträgen aus diesen Staaten. Bereits im 1. Quartal 2014 sind so viele Anträge gestellt worden wie im gesamten Jahr 2011. Aufgrund der vielen Anträge, die zumeist ohne anerkannten Asylgrund gestellt werden, ist es den Behörden kaum noch möglich, die tatsächlich hilfsbedürftigen Flüchtlinge zu unterstützen.

„Ich halte es für richtig, dass die Einstufung der Westbalkanländer als ‚Sichere Herkunftsstaaten‘ erfolgt. Es muss aber auch allen Beteiligten bewusst sein, dass es sich hierbei um eine Beschleunigung des Verwaltungsfahrens handelt und nicht um den Vollzug in Form der Abschiebung. An diesem Punkt sind nach wie vor die Länder gefragt. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass z.B. das Land NRW nicht in der Lage ist die Abschiebungen vorzunehmen, sondern stattdessen noch zusieht, wie die Kommunen von der Kostenlast für die Unterbringung der Abzuschiebenden regelrecht erdrückt werden“, so Jutta Eckenbach.

Als zuständige Berichterstatterin hält Jutta Eckenbach auch eine Mittelkürzung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes für denkbar. Jutta Eckenbach: „Auf diesem Wege könnte ein Asylersuchen in Deutschland aus finanziellen Gründen unattraktiv werden.“

Autor:

Jutta Eckenbach aus Essen-Nord

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