Fragen und Antworten zum "Vogelheimer Wohnungsroulette"

Vogelheimer lassen sich nicht unterkriegen: Am Dienstag lud die ortsansässige SPD zu einer Infoveranstaltung für Noch-THS- und Häusser Bau-Mieter. Rund 200 Betroffene nahmen die Einladung an und fanden den Weg in den Jugendhof, um den Ausführungen der geladenen Experten zu folgen. Der NORD ANZEIGER fasst die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammen.

Was hat Häusser Bau mit meiner Wohnung vor?

Das Unternehmen wird versuchen, die Wohneinheiten veräußern. So geschehen in Kray, wo die Bonifacius-Siedlung nun in privaten Händen liegt. In Freisenbruch, berichtet Dieter Habermehl von der hiesigen Mieterinitiave, konnte Häusser Bau dagegen noch kein Objekt verkaufen.

Kann Häusser Bau verlangen, dass ich meine Wohnung verlasse?

Nein. Als Unternehmen kann Häusser Bau keinen Eigenbedarf anmelden. Dies steht nur privaten Eigentümenr zu. Allerdings erst frühestens drei Jahre nach dem Kauf, dann muss zudem er juristisch einwandfrei begründet sein. Wird dem Antrag auf Eigenbedarf stattgegeben, gilt eine Kündigungsfrist von bis zu neun Monaten.

Werde ich über den Verkauf meiner Wohnung informiert?

Der Verkäufer ist angehalten, den Mieter über den Verkauf zu informieren. „Leider ist dies nicht immer die Praxis“, betont Rechtsanwalt Peter Karaiskas. Auch besitzt der Mieter ein Vorkaufsrecht. Im vorliegenden Fall rät der Rechtsexperte: „Sollte danach gefragt werden, verzichten Sie nicht auf ihr Vorkaufsrecht. Meine Empfehlung ist: Äußern Sie sich erstmal nicht. Es sei denn, Sie möchten kaufen und Ihnen wird die Wohnung zu einem guten Preis angeboten.“

Muss ich einen neuen Mietvertrag unterschreiben?

Nein! Häusser Bau hat die bestehenden Mietverträge mitgekauft. Daher sollten keine Verträge unterschrieben werden, auch Zusagen in individuellen Gesprächen seien zu vermeiden, fordert Dieter Habermehl: „Häusser versucht, die Zusammensetzung der Mieten zu Ihrem Nachteil zu verändern. Auf so raffinierte Dinge kommen Sie gar nicht.“

Muss ich Häusser Bau-Mitarbeiter in meine Wohnung lassen?

Grundsätzlich gilt: Sofern es einen triftigen Anlass gibt, müssen Mieter Ihrem Vermieter Gelegenheit geben, die Wohnräume zu begutachten. Dies darf jedoch nur nach vorheriger Anmeldung geschehen. Dort, wo Häusser Bau erst ab dem 1. April Eigentümer ist, haben die Mitarbeiter vorerst „nichts zu suchen“.

Beimir hapert‘s mit der Instandhaltung meiner Wohnräume...

Mieter haben ein Anrecht auf die Instandhaltung, ist sie nicht gewährleistet, können Rechtsansprüche geltend gemacht werden.

Wer hilft mir bei Rechtsfragen?

Mieterverein und Verbraucherschutz können eine erste Anlaufstelle sein. Finanziell bedürftige Mieter haben die Möglichkeit beim zuständigen Amtsgericht (hier Borbeck) Beratungsgutscheine zu beantragen. Wichtig: „Juristisch hat sich für Sie nichts geändert“, beruhigt Rechtsanwalt Peter Karaiskas.

Autor:

Patrick Torma aus Essen-Nord

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