Verein Schuldnerhilfe warnt: Schutz vor Kontopfändung entfällt zum 01.01.12 - Betroffene sollten schnell handeln!

Aufgrund gesetzlicher Änderungen sind Geldeingänge auf Girokonten ab dem 01.01.2012 nicht mehr automatisch 14 Tage vor Pfändung geschützt. Hierauf weist der Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) hin und ruft Betroffene auf, sich frühzeitig bei ihrer Bank oder bei der Schuldnerberatung zu informieren. Insbesondere Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kindergeld oder Renten sind nach Angaben der Schuldnerberater von dem Problem betroffen.
Zukünftig sind Geldeingänge aller Art auf dem Girokonto nur noch dann vor Pfändung geschützt, wenn der Kontoinhaber über ein Pfändungsschutzkonto verfügt (sogenanntes „P-Konto“). Banken und Sparkassen sind verpflichtet, bestehende „normale“ Konten auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln.
Inhaber eines „normalen“ Kontos müssen damit rechnen, dass alle Geldeingänge ab Anfang 2012 in voller Höhe gepfändet werden, und zwar auch dann, wenn sie bisher vor Pfändung geschützt waren. Auch alte Freigabebeschlüsse der Gerichte werden unwirksam. Im Extremfall kann es passieren, dass Betroffene Anfang 2012 komplett ohne Geld da stehen.
Der VSE rät Betroffenen, möglichst frühzeitig die Umwandlung ihres Girokontos in ein P-Konto zu beantragen. Wer gesetzlich unterhaltsverpflichtet ist, benötigt zusätzlich eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Bank. Die Bescheinigung kann vom Verein Schuldnerhilfe ausgestellt werden.
Info unter Telefon 82726-0 und www.schuldnerhilfe.de

Autor:

Wolfgang Huber aus Essen-Nord

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