Ehrenamt: Essens Schiedsfrauen und Schiedsmänner

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Seit der Einführung des Schiedsamtswesens im Jahre 1879 versehen in Essen Schiedsmänner und Schiedsfrauen diese ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen der vorgerichtlichen Streitschlichtung.

Das Essener Stadtgebiet ist in 18 Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Die Schiedspersonen sind an den drei Amtsgerichten Essen, Essen-Borbeck und Essen-Steele angegliedert, welche die Dienstaufsicht über die Schiedspersonen ausüben.

Aufgabe der Schiedspersonen ist die Streitschlichtung, bzw. Streitbeilegung, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Parteien kommt. Hier sind Belange aus dem „Bürgerlichen Recht“ (Bürgerliches Gesetzbuch) und aus dem „Nachbarrechtsgesetz NRW“ (der Nachbar ist zu laut, der Grenzverlauf an der Grundstücksgrenze wird gestört, Zweige und Unkraut wuchern über die Grenze oder verstopfen die Regenrinne usw.) betroffen. Im Strafrecht ist z.B. bei der einfachen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Verleumdung und einiges mehr, der Versuch der vorgerichtlichen Streitschlichtung vorgesehen. Die in einem Schlichtungsverfahren zwischen den Parteien getroffenen Vergleiche (Vereinbarungen) sind rechtsverbindlich (auch Zwangsvollstreckbar) und erübrigen somit teure und zeitaufwendige Gerichtsverfahren.

Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen führen die Schlichtungsverfahren in der Regel in ihren eigenen Räumlichkeiten schnell und kostengünstig durch. Die Interessenvertretung der Essener Schiedspersonen obliegt der Bezirksvereinigung Essen im BDS e.V., auf deren Homepage Sie hier fündig werden.

Autor:

Stefan Hagemann aus Essen-Ruhr

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