Jobcenter-Versteher
Konzept zur Einarbeitung neuer Sachbearbeiter im Jobcenter Märkischer Kreis

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Informationsfreiheit ist eine hohes Recht. Es ist ein hart umkämpftes Recht. Denn Geheimniskrämerei ist nach wie vor eine Option auch gerade für solche, die Dreck am Stecken haben und durch Vertuschung und Irreführung agieren.

Mit einer weiteren Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellte ich einen Antrag auf die Übersendung des Konzept zur Einarbeitung neuer Sachbearbeiter im Jobcenter Märkischer Kreis
Und wieder wird drumherum argumentiert.

Sprechen wir Klartext. Jobcentermitarbeiter täuschen Leistungsberechtigte seit Jahren mit verschiedenen Falschinformationen. In wessen Auftrag liegt im Dunkeln. Eigenverantwortliche Täuschungsabsicht der Sachbearbeiter ist wenig wahrscheinlich. Wer also schult zu täuschen?

Wer ein Bahn- oder Busticket kauft, dieses aber nicht abstempelt, fährt schwarz. Wer dabei erwischt wird, betrügt.
Wer Schecks ausgibt ohne legitimierte Unterschrift, täuscht und betrügt.
Wer behauptet ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Mietobergrenzen vorzuhalten, ohne dass er eine sozialrichterliche Bestätigung vorweisen kann, betrügt. Solche Irreführung beschädigt die existenzielle Grundversorgung der Schutzbedürftigen zum Teil erheblich.
Diese Falschinformation bezweckt wahrscheinlich, dass Betroffene entmutigt werden Rechtsmittel einzulegen und damit verlässliche Rechtsansprüche hinfällig werden. Dies lässt sich exakt berechnen. 

https://www.beispielklagen.de/bilder2/KonzeptEntwurf.jpg
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  • hochgeladen von Ulrich Wockelmann

Bereits in einer früheren Anfrage nach Schulungsunterlagen des hiesigen Jobcenters IFG012 bestätigte der Datenschutzbeamte mein Anliegen, aber das Jobcenter Märkischer Kreis vernichtete die nachgefragten Unterlagen.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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