Gräber geschändet

Wie ein Orkan haben unbekannte Täter zahlreiche Gräber auf dem Rellinghauser Friedhof verwüstet. Gestohlen wurden überwiegend Grableuchten und alles, was aus Metall ist.

„Wir erhalten täglich neue Strafanzeigen auf Grund der Diebstähle auf dem Friedhof an der Oberstraße“, erklärt Hans-Peter Elke von der Polizei-Pressestelle Essen. „Leider kommen Altmetall-Diebstähle auf Friedhöfen nicht selten vor. Doch dieses Ausmaß ist schon extrem.“
Ganz enormer Schaden ist angerichtet worden. Ganz gezielt haben die Täter Grableuchten, Armaturen von Wasserstellen - quasi alles, was aus Metall ist - gestohlen. Brutal wurden die Leuchten von ihren Grundsteinen abgerissen oder auch abgesägt, die Fenster aus Glas zerschlagen und auf den Gräbern verteilt. Auch über Beete wurde getrampelt und Blumen umhergeschmissen.
Auf diese Weise haben die Räuber viele Gräber geschändet.
Eine der Betroffenen ist Marianne Kegel. Sie pflegt regelmäßig auf dem Rellinghauser die Gruft ihres Mannes.
„Eine große Metallschale haben die Diebe mitgehen lassen und die Grableuchte ist aus ihrer Fassung getreten und gestohlen worden. Die Glassplitter der Leuchten-Fenster waren auf dem Grab verstreut. Was sind das für Menschen, die so etwas machen?“, so Karin Kegel.
Die Täter sind sich anscheinend nicht bewusst, dass sie nicht nur materiellen Schaden anrichten, sondern durch ihre Taten auch die Gefühle der Angehörigen verletzen, die die Gräber pflegen.
„Wir werden auf dem Rellinghauser Friedhof vermehrt Streife laufen“, so Hans-Peter Elke. „Allerdings ist zur Ergreifung der Täter viel wichtiger, dass wir Hinweise von Friedhofsbesuchern oder Anwohnern bekommen. Wenn sich jemand auf dem Friedhof auffällig benimmt, dann sollte man sich nicht scheuen, schleunigst die Polizei zu rufen. Wir gehen lieber mehrmals einem falschen Verdacht nach, als dass wir gar keine Hinweise bekommen. Es ist für uns auch sehr wichtig, dass wir nicht nur die Diebe erwischen. Die Händler, die die gestohlene Ware aufkaufen und dann einschmelzen, müssen ebenfalls überführt werden. Sie erfüllen den Tatbestand der Hehlerei und das in verschärftem Maße, da sie sakrale Gegenstände kaufen. Hierbei kommt noch die Störung der Totenruhe strafverschärfend hinzu.“

Autor:

Dirk Bütefür aus Mülheim an der Ruhr

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