Städtische Sporteinrichtungen könnten geöffnet bleiben
Trainingsmöglichkeiten für die Vereine während der Sommerferien

Sobald die jeweils aktuell geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, die Nutzung der städtischen Sportstätten für den Amateur- und Freizeitsport wieder zulassen, können entsprechende Anträge auf Ausnahmen je nach Kapazität in den Sportstätten vereinsfreundlich entschieden werden. | Foto: Elke Brochhagen/ Stadt Essen
  • Sobald die jeweils aktuell geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, die Nutzung der städtischen Sportstätten für den Amateur- und Freizeitsport wieder zulassen, können entsprechende Anträge auf Ausnahmen je nach Kapazität in den Sportstätten vereinsfreundlich entschieden werden.
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In der vergangenen  Sitzung des Ausschusses der Sport- und Bäderbetriebe Essen hat die Verwaltung die Politik darüber informiert, dass die städtischen Sporteinrichtungen während der Sommerferien grundsätzlich genutzt werden können. Dazu heißt es seitens der Stadt:

"Die Satzung über die Nutzung der städtischen Sporthallen und Sportplätze sieht eigentlich vor, dass die Sportstätten in den Sommerferien nicht genutzt werden können. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann auf schriftlichen Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Nutzerfreundliche Regelung

Allerdings hat man bereits im letzten Jahr aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen im Sport eine vereinfachte Vorgehensweise abgestimmt und hat diese Regelung nutzerfreundlich ausgelegt, so dass bei sämtlichen Anfragen ein begründeter Ausnahmefall unterstellt wurde. Damit konnten weitreichende Trainingsmöglichkeiten für die Vereine während der Sommerferien geschaffen werden. Aufgrund der inzwischen sechs Monate andauernden erneuten Schließung der Sporthallen für den Amateur- und Freizeitsport infolge der Corona-Pandemie sollen den Vereinen auch in diesem Jahr mit einer Vereinfachung der Ausnahmeregelung Trainingszeiten auch in den Sommerferien ermöglicht werden.

Aktuell geltende Schutzmaßnahmen

Sobald die jeweils aktuell geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, die Nutzung der städtischen Sportstätten für den Amateur- und Freizeitsport wieder zulassen, können entsprechende Anträge auf Ausnahmen je nach Kapazität in den Sportstätten vereinsfreundlich entschieden werden."

Autor:

Lokalkompass Essen aus Essen-West

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