Polizei Gelsenkirchen
Körperverletzung durch Faustschlag, dann Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Körperverletzung durch Faustschlag, | Foto: Heinz Kolb
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Gelsenkirchen – Buer. Gegen 00:20 Uhr am frühen Samstagmorgen erhielt die Gelsenkirchener Polizei einen Notruf, dass ein 35jähriger Gelsenkirchener kurz zuvor auf der Hagenstraße durch eine ihm unbekannte männliche Person mit einem Faustschlag ins Gesicht verletzt wurde.

Nach Angaben des Mannes wurde er, während er an einem dortigen Kiosk Getränke erwerben wollte, durch den bislang unbekannten Tatverdächtigen plötzlich und grundlos angeschrien und geschubst. Daraufhin kam es zu einer Rangelei, die letztlich durch den Tatverdächtigen mit besagtem Faustschlag beendet wurde. Hierzu wurde eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gefertigt. Die erlittenen Verletzungen an der Nase wollte der Geschädigte selbstständig durch einen Arzt versorgen lassen.

Zeugen die sachdienliche Hinweise zu dem nicht näher beschriebenen Täter geben können, werden gebeten, sich zu Bürodienstzeiten beim Polizeipräsidium Gelsenkirchen unter der Rufnummer 0209 365 0 oder bei der Kriminalwache unter 0209 365 8240 zu melden.

Im Rahmen der Maßnahmen am Einsatzort wurden die eingesetzten Polizeibeamten/innen durch einen erheblich alkoholisierten 28jährigen Gelsenkirchener bei der notwendigen Sachverhaltsaufnahme gestört.

Dieser sprach die Beamten/innen permanent an, provozierte die ebenfalls vor Ort befindlichen Polizeidiensthunde und trat insgesamt erheblich aggressiv auf.

Nachdem der Mann einem, in Folge seines Verhaltens mehrfach ausgesprochenen, Platzverweis nicht nachkam und aufgrund seines Verhaltens immer weniger ausgeschlossen werden konnte, dass er Auseinandersetzungen mit unbeteiligten Personen provozieren wird, musste der Mann zur Beruhigung seiner Gemütsverfassung sowie zur Teilausnüchterung in Gewahrsam genommen werden.

Gegen diese Maßnahme wehrte sich der Gelsenkirchener durch Schläge und Tritte, die jedoch abgewehrt werden konnten. Letztlich musste der Mann dem Polizeigewahrsam zugeführt werden. Es wurde eine Strafanzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gefertigt. Verletzt wurden weder der 28jährige Gelsenkirchener noch die eingesetzten Beamten/innen.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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