Gelsenkirchen Europawahl 2019:
Gelsenkirchen: Wahlbenachrichtigungen werden ab Montag. 15. April verschickt

Gelsenkirchen: Wahlbenachrichtigungen werden ab Montag. 15. April verschickt  | Foto: Heinz Kolb
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Die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl am 26. Mai 2019 werden ab dem 15. April 2019 versandt. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt in diesem Jahr erstmalig in Briefform.

Der Postdienstleister der Stadt Gelsenkirchen hat zugesichert, den Wahlbenachrichtigungsbrief bis zum 26. April 2019 zuzustellen.

Wer bis zum 26. April 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten und Zweifel hinsichtlich seiner Wahlberechtigung hat, meldet sich bitte telefonisch beim Wahlamt der Stadt Gelsenkirchen  unter der Rufnummer  (0209) 169-4025.

Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief kann der Wahlraum aufgesucht werden.

Auf Verlangen muss am Wahlsonntag ein Ausweisdokument mit Lichtbild vorgezeigt werden.

Einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Gelsenkirchen mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Unionsbürgerinnen und -bürger erhalten von Amts wegen einen Wahlbenachrichtigungsbrief, wenn sie bei einer vorherigen Europawahl seit 1999 bereits einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben und sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – in Gelsenkirchen gemeldet sind.

Wahlraumkarte online
Im Rahmen der Vorbereitungen zur Europawahl stellt die Stadt Gelsenkirchen wieder eine Online-Karte der Wahlräume zur Verfügung, in der es die Möglichkeit gibt, die Anschrift der Wahlräume auf der Karte einzusehen und zu prüfen, ob diese barrierefrei sind oder nicht.

Dort können Wahlberechtige auch nachsehen, wo sich ihr Wahlraum befindet. Der Wahlraum ist außerdem auf der Wahlbenachrichtigung verzeichnet.

Im Zuge der Vorbereitungen zur Europawahl wurden Wahlräume ausgetauscht, um die Anzahl der barrierefreien Wahlräume zu erhöhen.

Auf die Angabe des Wahlraums auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief sollten die Wählerinnen und Wähler deshalb besonderes Augenmerk legen.

Verschiedene Möglichkeiten der Stimmabgabe
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sein Wahlrecht auszuüben. Entweder man entscheidet sich für die Abgabe der Stimme am Wahlsonntag, dem 26. Mai 2019 im Wahlraum oder sucht eine der beiden barrierefreien Wahlscheinstellen auf.

Die Wahlscheinstellen öffnen ab dem 29. April 2019 und befinden sich in der Horster Str. 6 in Gelsenkirchen-Buer und im Atrium des Hans-Sachs-Hauses in der Ebertstr. 11 in der Altstadt.

Die Wahlscheinstellen sind vom 29. April bis zum 24. Mai 2019 wie folgt geöffnet:

montags bis mittwochs und freitags von 8 bis 16 Uhr
donnerstags von 8 bis 18 Uhr
samstags von 10 bis 12 Uhr.

Am Freitag, dem 24. Mai 2019 haben die Wahlscheinstellen letztmalig von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Am Mittwoch, den 1. Mai 2019 (Maifeiertag) sind die Wahlscheinstellen geschlossen.

Alternativ zu den oben genannten Möglichkeiten, ist es auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine andere Anschrift senden zu lassen. Ein Antragsvordruck für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes oder auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen. Es wird gebeten, den Antrag frühzeitig zu stellen, da der Postversand einige Zeit in Anspruch nimmt.

Quelle: Stadt Gelsenkirchen

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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