Bistum Münster
Sonderkollekte für Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei/Sammlung am 4./5. März in den katholischen Kirchengemeinden

Sonderkollekte für Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei
Sammlung am 4./5. März in den katholischen Kirchengemeinden | Foto: Bistum Münster
  • Sonderkollekte für Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei
    Sammlung am 4./5. März in den katholischen Kirchengemeinden
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Münster / Bonn . Angesichts der schweren Erdbeben in Syrien und der Türkei ruft die Deutsche Bischofskonferenz für den zweiten Fastensonntag (4./5. März) zu einer Sonder-kollekte in allen katholischen Gottesdiensten auf.

Mit den Einnahmen aus der Kollekte sollen die Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Katastrophe fortgeführt und verstärkt werden. Die ge-sammelten Gelder werden den katholischen Hilfsorganisationen, die in der Region tätig sind – vor allem Caritas international –, zur Verfügung gestellt. Die katholischen Kirchengemeinden im Bistum Münster beteiligen sich an der Kollekte.
Zur Sonderkollekte erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing: „Noch immer erreichen uns erschreckende Bilder und Nachrichten aus dem syrischen und türkischen Erdbebengebiet. Die Zerstörungen sind kaum vorstellbar. Mit rund 47.000 Toten und Hunderttausenden Obdachlosen ist diese Naturkatastrophe zu einer giganti-schen humanitären Katastrophe geworden. Unser Gebet gilt den Verstorbenen und deren An-gehörigen, gerade auch den Betroffenen der neuen Beben. Unsere materielle Unterstützung für die Ärmsten der Armen ist weiterhin unverzichtbar. Solidarität ist das Gebot der Stunde. Ich bin dankbar, dass die Bistümer schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe für die Region zur Verfügung gestellt haben. Auch die Spendenaufrufe der Hilfsorganisationen finden hohe Reso-nanz. Aber wir merken, wie viel Not noch gelindert werden muss. Daher rufen die deutschen Bischöfe die Gläubigen zu einer Sonderkollekte am Beginn der Fastenzeit auf. Syrien und die Türkei dürfen nicht vergessen werden.“
Eine bundesweite Sonderkollekte anlässlich eines internationalen Ereignisses kann von den ka-tholischen Hilfsorganisationen vorgeschlagen werden, wenn wegen der Größe einer Katastro-phe oder besonderer Umstände ein außerordentlicher Bedarf an Unterstützung für die Opfer besteht. Der Katholische Arbeitskreis Not- und Katastrophenhilfe unter Leitung des Deutschen Caritasverbandes hat das Mandat, Krisensituationen zu beurteilen und sich gegebenenfalls an die Deutsche Bischofskonferenz zu wenden, der die Entscheidung über eine Sonderkollekte obliegt.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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