Kommunaler Ordnungsdienst und Gewerbeaufsicht kontrollieren in Gelsenkirchen
An die Regeln halten oder zahlen

So wie hier auf dem Neumarkt wird es der kommunale Ordnungsdienst nicht müde, die Bürger auf die Vorschriften der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus aufzuklären, zu ermahnen und gegebenenfalls bei Zuwiderhandlungen Strafgelder zu verhängen. Foto: Gerd Kaemper
  • So wie hier auf dem Neumarkt wird es der kommunale Ordnungsdienst nicht müde, die Bürger auf die Vorschriften der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus aufzuklären, zu ermahnen und gegebenenfalls bei Zuwiderhandlungen Strafgelder zu verhängen. Foto: Gerd Kaemper
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Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus ist eine ernste Sache mit einem noch ernsteren Hintergrund und wird von der Stadt Gelsenkirchen, aber auch der Polizei, auf ihre Einhaltung kontrolliert. Wer zuwiderhandelt, für den kann es teuer werden!

Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Gelsenkirchen (KOD) und die Gewerbeaufsicht waren auch in den vergangenen Tagen für die Bürger unterwegs, um die Einhaltung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus zu überwachen und durchzusetzen. Die gute Nachricht: Die allermeisten Menschen halten sich an die Vorschriften. Leider aber nicht alle.
Der KOD ist täglich in 18 Doppelstreifen von 7 bis 22 Uhr im Stadtgebiet unterwegs. Rund 80 Gewerbebetriebe wurden am Freitag in Bezug auf das Einhalten der Hygienevorschriften sowie vorgeschriebener Schließungen kontrolliert. Dabei wurden sechs Anzeigen geschrieben. Ein Verkäufer von Shisha-Zubehör verstieß gegen das Betriebsverbot, das ein Verwarngeld von mindestens 4.000 Euro nach sich ziehen wird.
Zwei Verstöße gegen Hygienevorschriften wurden mit jeweils 1.000 Euro geahndet. In zwei Metzgereien wurde der Mindestabstand der Kunden von 1,5 Metern nicht eingehalten. Es fehlte an entsprechenden Markierungen. Drei Strafgelder in Höhe von je 200 Euro wurden wegen des Ansammlungsverbots von mehr als zwei Personen verhängt.
Insbesondere wurden die Gewerbebetriebe an den Hauptverkehrsstraßen kontrolliert. Auf der Polsumer Straße musste erhöhte Aufklärungsarbeit geleistet werden.
Bei Schwerpunktkontrollen der Gewerbeaufsicht in Horst, Buer und Erle gab es dagegen keine Beanstandungen. Es wurde lobend erwähnt, dass sich die Bürger sowie die Gewerbetreibenden sehr umsichtig verhalten und von einer Vielzahl die Regelungen der Corona-Schutzverordnung beachtet werden.
Schwerpunktkontrollen fanden außerdem auf Spiel- sowie Bolzplätzen, Skateranlagen (65-70 Kontrollen), in Parkanlagen (rund 60 Prozent aller Parkanlagen), in Lebensmittelgeschäften und den Innenstädten Buer sowie Gelsenkirchen statt. An den Spiel- und Bolzplätzen mussten vermehrt die Absperrungen wiederhergestellt werden.
Ein Schwerpunkt der Kontrollen lag auch im Bereich des Wohngebietes am Hafen Graf Bismarck. Größtenteils wurden hier die Vorgaben zur Kontaktreduzierung eingehalten. Es waren nur vereinzelt Ermahnungen erforderlich.
Im gesamten Stadtgebiet wurden an einem Tag 13 Bußgeldverfahren eingeleitet, gegen zwölf Personen aufgrund des Versammlungsverbots. Ihnen droht ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro. Ein Gastronomiebetrieb muss dagegen mit einem Bußgeld von mindestens 4000 Euro rechnen.

Autor:

silke sobotta aus Gelsenkirchen

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