Genehmigung mit Auflagen

Die Bezirksregierung Münster hat den Haushalt 2011 und das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept der Stadt Gelsenkirchen gemäß § 76 Abs 2 GO NRW genehmigt. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor.
Die Bezirksregierung hat den Konsolidierungszeitraum wird für die Jahre 2011 bis 2021 festgelegt. Die Stadt Gelsenkirchen muss nun im Haushaltssicherungskonzept darstellen, dass mit Hilfe von einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen eine Überschuldung vermieden oder zumindest eine kurzfristig nicht vermeidbare Überschuldung innerhalb des zehnjährigen Konsolidierungszeitraum abgebaut werden kann.
Außerdem hat die Bezirksregierung der Stadt mit auf den Weg gegeben, dass die beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen – unabhängig von möglichen konjunkturellen Verbesserungen des Haushaltes – zwingend für den nächstmöglichen Haushaltsausgleich einzusetzen sind. Über das definierte Konsolidierungsziel hinausgehende Haushaltsverbesserungen sind zur Verringerung des Jahresdefizits einzusetzen.
„Wir wissen“, so Oberbürgermeister Frank Baranowski, „dass der Haushaltsausgleich auch mit dem jetzt vorgelegten Haushaltsentwurf 2012 möglich sein wird. Bis dahin bleibt aber noch viel Arbeit und der unbedingte Wille zum sparen.“ Die Stadt will weiterhin in Bildung und Stadterneuerung investieren und gleichzeitig die städtischen Finanzen zu konsolidieren.
Lob für den Haushaltsentwurf 2012 kam von der Stadtverordneten Silke Ossowski (SPD). „Die ganzheitliche Ausrichtung der Stadtpolitik, die Einheit von Stadtentwicklung und einer fördernden Bildungspolitik ist gut für alle Kinder in unserer Stadt“, so Ossowski, die jugendpolitische Sprecherin ihrer Fraktion im Rat der Stadt ist. „Nur der ganzheitliche Ansatz ermöglicht, dass die knappen Finanzmittel effektiv eingesetzt werden.“
Oberbürgermeister Baranowski lobte indes die Arbeit von Stadtkämmerer Dr. Georg Lunemann und den Mitarbeitern der Kämmerei. Diese hätten eine gute Arbeit geleistet.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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