Wahlbenachrichtigungen gehen am heutigen Mittwoch.12. August. 2020 in den Versand
Karte der Wahlräume zu den Kommunalwahlen 2020 ist online

Gelsenkirchen Wählt am 13. SEPTEMBER. 2020 | Foto: Stadt Gelsenkirchen
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  • Gelsenkirchen Wählt am 13. SEPTEMBER. 2020
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Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen am 13. September 2020 beginnt am Mittwoch 12. August 2020 und soll bis zum 22. August 2020 abgeschlossen sein. Gewählt werden die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, der Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen, der Integrationsrat und erstmalig das Ruhrparlament. Wer bis zum 22. August 2020 keine Wahlbenachrichtigung erhalten und Zweifel hinsichtlich seiner Wahlberechtigung hat, meldet sich bitte telefonisch beim Wahlamt unter der Rufnummer 0209 169-4025.

Mit der Wahlbenachrichtigung kann der Wahlraum aufgesucht werden. Auf Verlangen muss am Wahlsonntag ein Ausweisdokument mit Lichtbild vorgezeigt werden.

Eine Wahlbenachrichtigung zu den Kommunalwahlen und zum Ruhrparlament erhalten alle Deutschen und Unionsbürgerinnen und -bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Gelsenkirchen mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Eine Wahlbenachrichtigung zur Integrationsratswahl erhalten alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, Deutsche mit einer weiteren ausländischen Staatsangehörigkeit, Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Personen, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben und die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Gelsenkirchen mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Im Rahmen der Vorbereitungen zu den Wahlen stellt die Stadt Gelsenkirchen wieder eine Karte der Wahlräume zur Verfügung, in der es die Möglichkeit gibt, die Anschrift der Wahlräume auf der Karte einzusehen und zu prüfen, ob diese barrierefrei sind oder nicht. Die Karte der Wahlräume ist auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen zu finden. Dort können Wahlberechtige auch nachsehen, wo sich ihr Wahlraum befindet. Der jeweilige Wahlraum ist auch der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.

Im Zuge der Vorbereitungen zu den Wahlen mussten Wahlräume aufgrund der aktuellen Corona-Situation ausgetauscht werden. Es wurde zum Bespiel komplett auf Senioren- und Pflegeheime verzichtet und vermehrt auf städtische Räumlichkeiten ausgewichen. Auf die Angabe des Wahlraums auf der Wahlbenachrichtigung sollten die Wählerinnen und Wähler deshalb besonderes Augenmerk legen.

Wahlen | Foto: Stadt Gelsenkirchen

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sein Wahlrecht auszuüben. Entweder man entscheidet sich für die Abgabe der Stimme am Wahlsonntag, dem 13. September 2020 im Wahlraum oder sucht eine der beiden barrierefreien Wahlscheinstellen auf. Die Wahlscheinstellen öffnen ab dem 17. August 2020 und befinden sich in der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und im Atrium des Hans-Sachs-Hauses in der Ebertstraße 11 in der Altstadt.
Die Wahlscheinstellen sind vom 17. August bis zum 11. September 2020 wie folgt geöffnet:
montags bis mittwochs und freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und
samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr.

Am Freitag, 11. September 2020 haben die Wahlscheinstellen letztmalig von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Alternativ zu den oben genannten Möglichkeiten, ist es auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine andere Anschrift senden zu lassen. Ein Antragsvordruck für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen. Es wird gebeten, den Antrag frühzeitig zu stellen, da der Postversand einige Zeit in Anspruch nimmt.

Die OB- Kandidatinnen und Kandidaten/ Rat und Bezirksvertretung
https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/wahlen/kommunalwahlen/_doc/Zugelassene_Wahlvorschl_ge.pdf

https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Wahlen/Kommunalwahlen/

Gelsenkirchen Wählt am 13. SEPTEMBER. 2020 | Foto: Stadt Gelsenkirchen
Wahlen | Foto: Stadt Gelsenkirchen
Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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