Postgewerkschaft antwortet zum Produkt „Post persönlich“

Vor einigen Tagen stellten wir von der Bürgerinitiative „Stellen anzeigen“ der Postgewerkschaft DPVKOM eine Anfrage bzgl. des Produktes der Deutschen Post AG „Post persönlich“. Wir wollten wissen, ob und wie diese Gewerkschaft auf die Mehrarbeit der Briefzusteller reagiert. Eine Antwort erhielten wir sehr zeitnah und bedanken uns an dieser Stelle bei der Gewerkschaft DPVKOM. Was uns nun weiter interessiert ist, wie dieses Modell, alleinstehende Senioren als zusätzliche Einnahmequelle der Deutschen Post AG zu nutzen, angelaufen ist. Eine Anfrage wird folgen.

Die DPVKOM antwortet uns:

„Wie der Kollege Brandenburger es in diversen Pressekontakten bereits kommuniziert hat, lehnt die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) mögliche neue, körperlich weniger belastende, Aufgabenbereiche für Zustellerinnen und Zusteller nicht grundsätzlich ab. Vielmehr kommt es unserer Ansicht nach auf die korrekte Ausgestaltung der Rahmenbedingungen (insbesondere im Zeitwirtschaftssystem IBIS) an.

Eine zeitliche und/oder körperliche Mehrbelastung der Kolleginnen und Kollegen in der Zustellung lehnen wir in diesem Zusammenhang kategorisch ab. Aus gutem Grund: Auch wenn von Niederlassung zu Niederlassung PeP mitunter - hinsichtlich der Intensität der Arbeitsbelastung - gewisse Unterschiede auszumachen sind, sehen wir im Ganzen nämlich bereits jetzt die Leistungsfähigkeitsgrenze der Beschäftigten als erreicht, bisweilen als überschritten an.

Insofern könnte hier die im Rahmen von „Post persönlich“ übertragene Aufgabe durchaus körperlich entlastend wirken. Das Pilotprojekt wird direkt nach Beendigung vom Arbeitgeber ausgewertet und eine mögliche bundesweite Übertragung der neuen Aufgaben mit dem Gesamtbetriebsrat der Deutschen Post AG, dem exklusiv gesetzliche Mitbestimmung in dieser Angelegenheit zukommt, vereinbart.

Wie Sie vielleicht den Inhalten unserer Internetpräsenz http://www.dpvkom.de/ entnommen haben, fordert die DPVKOM seit geraumer Zeit von der Deutschen Post AG die Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss eines so genannten Bemessungstarifvertrags ein, mit dem wir unter anderem die von Ihnen genannten Problematiken im Betrieb lösen möchten.

Bislang hat sich der Arbeitgeber leider diesem Ansinnen versperrt. Es liegt nunmehr an uns zu eruieren, welche Mittel uns geeignet erscheinen um die Unternehmensleitung an den Verhandlungstisch zu zwingen.

Zu Ihrer näheren Information nenne ich Ihnen im Folgenden gerne einige Kernpunkte aus dem von uns erarbeiteten Entwurf des Bemessungstarifvertrags, dessen Inhalte übrigens von einer renommierten Fachanwaltskanzlei in einem ausführlichen Rechtsgutachten als grundsätzlich tarifierbar eingestuft wurden.

- Eine gerechte Verteilung der Arbeitsmenge, die eine Über- oder Unterforderung von einzelnen Beschäftigten ausschließt.

- Mitspracherecht der innerbetrieblichen Interessenvertretung (Gesamtbetriebsrat und örtliche Betriebsräte) sowie der DPVKOM bei der Festlegung von zentralen und örtlichen Bemessungswerten im Bemessungssystem IBIS.

- Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten, bevor das Bemessungsergebnis umgesetzt wird. Recht des Beschäftigten auf Überprüfung eines mutmaßlich zu großen Zustellbezirks. Unter gewissen Umständen das tarifvertraglich verbrieftes Recht von Beschäftigten auf einen Stammzustellbezirk.

- Ansteigende Zeitzuschläge für Beschäftigte ab dem 50. Lebensjahr (bis zum 62. Lebensjahr) auf ihre zu leistende Wochenarbeitszeit.

Wir hoffen Ihre Fragen mit diesen Ausführungen beantwortet zu haben. Sollten trotzdem Rückfragen (respektive weitere Fragen) auftreten, stehen wir Ihnen gerne unter der in der Signatur stehenden Rufnummer zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Autor:

Sandra Stoffers aus Recklinghausen

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