Von einem der auszog Demokratie zu erlernen......

Von einem der auszog Demokratie zu erlernen...
oder was Hänschen nicht lernt, lernt Hansen nimmermehr...

Es ist geschafft, ich habe mit einem Wählerauftrag ein Ratsmandat errungen und sitze für meine Partei, die Piraten, im Rat der Stadt Gelsenkirchen.
Ich habe mir vorgenommen in der vor mir liegenden Wahlperiode eine gute und vor allem bürgernahe Ratsarbeit zu machen. Als Neuling in der Kommunalpolitik habe ich mir große Ziele gesteckt, so möchte ich neben meinen 5 Ausschüssen, in denen ich mitarbeite, eine Bürgersprechstunde einführen.
Ich habe Sie „ Jedermanns-Sprechstunde „ genannt, frei nach norwegischem Vorbild des Jedermanns-Rechtes in diesem skandinavischen Land, bestimmte Dinge Jedermann tun zu lassen, die ansonsten nur den privilegierten Menschen vorbehalten waren.
Doch damit fingen meine Probleme einer ungehinderten Mandatsausübung in Gelsenkirchen an.
Als Einzelmandatsträger erhalte ich keinerlei finanzielle Zuwendungen durch die Stadt Gelsenkirchen, wie bspw. Fraktionen von 3 Mann im Rat welche ein Jahresbudget von über 50.000 ,- € bekommen.
Oder sogar 2 Mann, sogenannte Ratsgruppen erhalten noch finanzielle Zuwendungen von über 30.000,- € im Jahr.
Als Einzelner erhalte ich gem. Gemeindeordnung NRW nichts. Was ich bekomme ist eine Sachausstattung im angemessenen Umfang, d.h. ein Büro mit Möbeln und angemessene Kommunikationstechnik, d.h. einen PC und ein Telefon kostenlos. Die Fraktionen und Ratsgruppen bekommen das auch, aber müssen dafür einen kleinen Geldbetrag an Miete bezahlen, welchen sie wie könnte es anders sein, aus ihrem Jahresbudget entnehmen.
Soweit so gut, dies ist aktuelle Rechtslage nach besagter Gemeindeordnung und etwas älteren Ratsbeschlüssen aus 2007 und 2009, wo dies festgelegt wurde.
Da kann man nichts machen.
Nun habe ich bei der Stadtverwaltung im Rahmen besagter Sachmittel
2 Straßenaufsteller beantragt, um auf diesen meine „ Jedermanns-Sprechstunde „
1 x im Monat dem Bürger öffentlich ankündigen zu können.
Vor der Eingangstür des Hans-Sachs-Hauses. Preis ca. 120,00 € je Stk.
Die Plakate, die dort hinein gehören, wollte ich aus meiner eigenen Tasche bezahlen und drucken lassen.
Mein Antrag wurde abgelehnt mit dem Hinweis daß diese Aufsteller nicht unter die mir zustehenden Sachmittel fallen, gem. den o.g. Ratsbeschlüssen von 2007 und 2009.
Mit gleichem Ablehnungsschreiben wurde mir die Durchführung meiner Sprechstunde in meinem Rats Büro verboten, mit der Begründung dieses Büro unterliege Nutzungsbeschränkungen, ebenfalls gem. besagter Gemeindeordnung § 56 Abs. 3 Dieses Büro ist nur für Vor und Nachbereitung von Ratssitzungen und nicht um darin einmal im Monat eine öffentliche Bürgersprechstunde abzuhalten.
Intervention, Einspruch und Bittgesuche bis hin zum OB zwecklos.
Es kann eben nicht sein , was nicht sein darf........
Anmerkung des Verfassers:
In anderen Städten von NRW geht es sehr wohl, dies haben mir Einzelmandatsträger aus anderen Räten berichtet mit Bürgersprechstunden in Rathausbüros.
Dieses war der erste Streich und der zweite folgt sogleich.....
Ich habe das große Glück in Gelsenkirchen sachkundige Bürger berufen zu können und diese in die entsprechenden Ausschüsse der Stadt entsenden zu dürfen, nicht alltäglich, denn dies steht mir nach besagter Gemeindeordnung auch nicht zu, das dürfen nur Fraktionen.
Aber man erlaubt es in GE prinzipiell auch den Einzelmandatsträgern.
Hier mal Danke gesagt dafür....
Nun müsste ich ja mit meinen 11 berufenen Bürgern einmal im Monat eine Besprechung durchführen um mich über Ihre Ausschussarbeit informieren zu lassen. Aber wo soll ich das machen ?
Deswegen habe ich bei der Stadtverwaltung dafür einen kleinen Besprechungsraum
im Hans-Sach-Haus beantragt. Jede Fraktion nutzt diese Räume für Besprechungen aller Art.
Es gibt in diesem schönen neuen Gebäude mehrere Besprechungsräume in verschiedenen Größen.
Resultat, Antrag abgelehnt, ein Besprechungsraum zu nutzen, steht mir nicht zu, als Einzelmandatsträger.
Die Rechtslage gibt es nicht her. Intervention zwecklos. Aber man erlaubte mir, dafür mein Rats Büro zu nutzen. Diese Nutzung bräuchte ich nicht mal zu beantragen.
14 Leute in einem Büro von 20 m2 mit 4 Stühlen, einer Schreibtischeinheit darin und einem Aktenschrank.
Ölsardinen lassen grüßen....
Somit habe ich meine erste Lektion in gelebter kommunaler Demokratie in GE erhalten und folgende Schlussfolgerungen gezogen:
Sprechstunden von Kommunalen Einzelmandatsträgern müssen in der Küche oder im Wohnzimmer der Abgeordnetenwohnung abgehalten werden.
Dienstbesprechungen mit sachkundigen Bürgern unter der Berliner Brücke
Alle notwendigen Ausgaben eines einzelnen Stadtverordneten wie z.Bsp. Aufsteller, Bleistifte und Papier, einfach alles was zu einer ordentlichen Ratsarbeit gehört, ist aus seiner eigenen Tasche zu zahlen. Dafür wurde er schließlich gewählt.
Jürgen Hansen
Stadtverordneter der Piratenpartei im Rat der Stadt Gelsenkirchen

Autor:

Jürgen Hansen aus Gelsenkirchen

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