VdK: Bei der Barrierefreiheit darf es keine Ausnahmen geben


„Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland zwar verpflichtet, Menschen mit Behinderung nicht zu benachteiligen. Doch bis zu einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe ist es noch ein langer Weg.“ Das erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai.

Gerade die Barrierefreiheit, also die Zugänglichkeit aller Lebensbereiche für Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigungen, schreite zu langsam voran. „Defekte Aufzüge, Treppen vor Apotheken und Arztpraxen, fehlende Orientierungshilfen in Bürgerämtern, Banken oder Supermärkten, eingeschränkte Servicezeiten am Bahnhof für Einstiegshilfen, aber auch nicht barrierefreie Onlineportale, Fernsehsendungen und Hotlines oder der nicht vorhandene Behindertenparkplatz: all das sind Barrieren, die vielen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe erschweren“, erklärt Mascher. Von Barrierefreiheit würden alle profitieren, nicht nur diejenigen, die dauerhaft darauf angewiesen sind. „Schon ein verknackster Fuß, ein schweres Gepäckstück oder ein Kinderwagen lassen jeden Weg im Alltag schnell zum Hürdenlauf werden“, so die VdK-Präsidentin.

Aus Sicht des VdK ist es daher völlig unverständlich, dass das novellierte Behindertengleichstellungsgesetz vorrangig nur Träger der öffentlichen Gewalt und die Sozialleistungsträger zur Barrierefreiheit verpflichtet. „Der Bereich privater Güter und Dienstleistungen, wie beispielsweise Arztpraxen, Internet, Wohnungen, Supermärkte, Taxis oder Restaurants, bleibt völlig außen vor. Ausnahmen darf es aber bei der Barrierefreiheit nicht geben“, betont Mascher.

Seit dem Start der VdK-Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ im Januar haben bereits mehr als 30 000 Menschen die Forderungen des VdK für ein barrierefreies Deutschland unterstützt. „Mehr als 1200 Meldungen über Bahnhöfe, Geschäfte, Apotheken, Kinos, Arztpraxen, Behörden und öffentliche Plätze, die für Menschen mit Einschränkungen nicht zugänglich sind, haben uns über unsere Landkarte der Barrieren erreicht“, so Mascher. „Das zeigt, dass wir von einer Gesellschaft für alle noch weit entfernt sind. Wir brauchen aber Barrierefreiheit im umfassenden Sinn.“
Der VdK kritisiert auch, dass es mit dem nun vorliegenden Entwurf des Bundesteilhabegesetzes nicht gelungen sei, die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung wesentlich zu verbessern. „In der Koalitionsvereinbarung hat die Bundesregierung 2013 versprochen, dass sie die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen ‚Fürsorgesystem‘ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln werde. Dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wurde nicht umfassend eingelöst. Die Behindertenpolitik bleibt nach wie vor von der bevormundenden Tradition der Fürsorge bestimmt“, kritisiert Mascher.

Der VdK ist mit über 1,7 Millionen Mitgliedern die größte Interessenvertretung behinderter und älterer Menschen in Deutschland. Mit der Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ macht sich der Sozialverband VdK für eine barrierefreie Gesellschaft stark. Jetzt informieren: www.weg-mit-den-barrieren.de

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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