Die Soziale Bürgerinitiative e.V. informiert; Auch nicht SGB II Bezieher haben Anspruch bei Stromschulden

In der der letzten Sozialausschusssitzung der Wahlperiode 2009/2014 hat der 1.Beigeordnete erstmalig im vollem Umfang darüber berichtet, wie sich die Stromsperren aufteilen....auf Unternehmen, SGB II Bezieher und Familien, die nicht! unter SGB II (Hartz IV) fallen.

Sie stellen übrigens die größte aller Gruppen dar......können aber am Jobcenter keinen Antrag auf einen Kredit stellen, um die Stromschulden zu bezahlen und
wieder "Saft" geliefert zu bekommen. Ein Kredit von dort muss mit mindesten
10 % der Regelleistung für Erwachsene, zurückgezahlt werden.

Aber auch der Gruppe der nicht SGB II Bezieher kann geholfen werden, denn, wenn Ihnen eine Stromsperre droht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Sozialamt beantragen, dem stattgegeben werden muss.

Allerdings: Auch dieser Kredit muss in Raten zurückgezahlt werden, die Ratenhöhe kann aber individuell ausgehandelt werden.

Wenn Sie Hilfe brauchen, kommen Sie zu uns....und Mitglieder des Vereins werden Sie betreuen und auch begleiten um Ihre Rechte durchzusetzen....

Johannes Alfred Gay
Vereinsvorsitzender

Autor:

Johannes Alfred Gay aus Gladbeck

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