Einhaltung des Mindestabstandes beim Überholen
Erste Banneraktion des Bündnis "Gladbeck mobil"

Wenn sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten wollen, dürfen Autofahrer Radfahrer, die mit ihrem Zweirad den Radstreifen auf der "Asienbrücke" befahren, nicht überholen. Das machte das Bündnis "Gladbeck mobil" mit seiner "Banneraktion" deutlich. | Foto: Gladbeck mobil
  • Wenn sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten wollen, dürfen Autofahrer Radfahrer, die mit ihrem Zweirad den Radstreifen auf der "Asienbrücke" befahren, nicht überholen. Das machte das Bündnis "Gladbeck mobil" mit seiner "Banneraktion" deutlich.
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Auch im Jahr 2022 plant das Bündnis „Gladbeck mobil“ wieder mehrere Aktivitäten, führte zum Jahresauftakt eine so genannte "Banneraktion" durch.

Ziel der Aktion war es, auf den notwendigen Abstand beim Überholen von Radfahrenden hinzuweisen. Sprich: Man machte plakativ deutlich, wie viel Platz beim Überholen erforderlich ist.
Denn seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 müssen Autofahrer innerorts einen Abstand von mindestens 1,50 Meter einhalten, wenn sie Radelnde überholen wollen. Aber eben dieser Abstand wird von den meisten Fahrzeuglenkern einfach missachtet und so wird viel zu dicht an den Radfahrern vorbeigefahren.

Das Banner, dass von "Gladbeck mobil" gestaltet wurde, ist maßstäblich. Die linke rote Linie zeigt den Überholabstand, der von dem Autofahrer einzuhalten ist. Deutlich wird dabei, dass für einen rechtskonformen Überholvorgang für den Kraftfahrer ein Spurwechsel erforderlich ist. Doch genau das ist das Problem, wie die Buersche Straße im Bereich der so genannten "Asienbrücke" zwischen Stadtmitte und Gladbeck-Ost zeigt. Dort ist - unter Einhaltung des Mindestabstandes - ein sicheres Überholen von Radfahrern nicht möglich und somit nicht zulässig. Gemäß der Straßenverkehrsordnung müssten Autofahrer hier also hinter den Radfahrern bleiben.

Denn Radfahrer ihrerseits müssen zu parkenden Autos mindestens einen Meter Abstand halten, damit sie nicht von sich öffnenden Türen gefährdet werden. Die Rechtsprechung nämlich gibt im Falle eines Unfalls den Radlern eine Mitschuld an einem sogenannten „Dooring-Unfall“, wenn sie zu dicht an parkenden Autos vorbei fahren. Radfahrende benötigen also schon mindestens 1,80 Meter der in der Regel 3,00 Meter breiten Fahrspur. „Wir werben für mehr Rücksichtnahme“, so die Bündnis-Mitglieder und appellieren zugleich an alle Autofahrer. „Halten Sie Abstand! Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit! Achten Sie beim Türöffnen auf Radelnde!“.

Übrigens: Von der Stadt Gladbeck würde sich das Bündnis eine ähnliche Aufklärungskampagne zum Beginn der Radsaison wünschen. Zum Beispiel mit Infobannern über den Straßen, wie es sie in Nachbarstädten (siehe in Essen) gibt.

Für das neue Jahr hat sich das Bündnis jedenfalls wieder viel vorgenommen. Zu den geplanten Aktionen zählen Fahrraddemos, die Kidical Mass und der Parking Day.

Mitstreiter, die aktiv für eine Verkehrswende in Gladbeck kämpfen wollen, sind herzlich willkommen. Kontakt kann man über die Facebookseite „Gladbeck mobil“ aufnehmen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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