Stadtverwaltung: Rückkehr zum städtischen Reinigungsdienst?

Der Personalrat bei der Stadtverwaltung Gladbeck begrüßt ausdrücklich, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einer Rückführung des Reinigungsdienstes in die Eigenreinigung der Stadt Gladbeck in ihre Kooperationsvereinbarung mit aufgenommen haben.

Dazu Bertram Polenz, Vorsitzender des Personalrates: „Der Beschluss des Gladbecker Rates, den städtischen Reinigungsdienst sukzessive zu privatisieren, liegt mittlerweile mehr als 20 Jahre zurück. Inzwischen haben sich viele Rahmenbedingungen geändert, sodass eine Abkehr von der Privatisierung des Reinigungsdienstes auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchaus darstellbar sein könnte.“

Mogelpackung

Polenz erinnert an den vor kurzem durchgeführten „Tag der Gebäudereinigung“ – hier hatte die Gewerkschaft IG BAU darauf hingewiesen, dass im privaten Gebäudereinigerhandwerk oftmals soziale Absicherungen des Arbeitsrechtes ausgehebelt werden. Auch habe die IG BAU deutlich gemacht, dass sich der Tariflohn in Höhe von 9,31 Euro zur Mogelpackung entwickelt hat, weil den Reinigungskräften Vorgaben gemacht werden, die sich innerhalb der bezahlten Arbeitszeit nicht erledigen lassen.

Reinigungsdienst wieder von städtischer Hand?

Der Personalrat setzt darauf, dass SPD und Bündnis 90/Die Grünen auch diese Aspekte berücksichtigen werden, wenn es zu gegebener Zeit darum geht, die Entscheidung zu treffen, ob der Reinigungsdienst wieder von städtischer Hand geführt wird.

Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen

Dass in der Kooperationsvereinbarung der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bei der Stadtverwaltung bekräftigt wird, wird vom Personalrat ebenfalls sehr begrüßt. Die stellv. Vorsitzende des Personalrates Dagmar Beckert: „Der Haushaltssanierungsplan verlangt uns bereits einiges ab. Schließlich sieht er unter anderem den Abbau von zahlreichen Arbeitsplätzen vor. Wir sind erleichtert, dass durch die Kooperationsvereinbarung nochmals bekräftigt wird, dass auch zukünftig betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind.“

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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