Fridays for Future
Weltweiter Umweltaktionstag am 29. November - Gladbeck ist wieder dabei

Am kommenden Freitag, den 29. November, findet die nächste weltweite Aktion von Fridays for Future und anderen statt. Auch in Gladbeck wird es wieder eine Demonstration und Kundgebung geben. Das ist auch dringend geboten, wie die neuesten erschreckenden Zahlen der Klimaerwärmung für Deutschland belegen, mit drohenden katastrophalen Folgen.

Wie aus dem Kreis der Organisatoren an alle Interessierten mitgeteilt wurde, beginnt die Aktion um 11.55 Uhr auf dem Jovy-Platz.

Der Demonstrationszug soll über die Wilhelmstraße und Horster-/Hochstraße zum Rathausvorplatz gehen. Dort wird gegen 12.30 Uhr die Kundgebung vor dem Rathaus beginnen. "Mit der Möglichkeit zu kulturellen und Redebeiträgen von allen Beteiligten", wie die Organisatoren schreiben.

Diskussion um Partei-Fahnen

Bei der letzten Aktion am 20. September gab von einigen wenigen erwachsenen Beteiligten Widerspruch dazu , dass die MLPD eine Fahne mitgebracht hat. Hier lohnt ein Blick auf eine aktuelle Gerichtsentscheidung.

So stellte am vergangenen Montag das Verwaltungsgericht Gera (AZ 7 B 3245/19) unter anderem fest: „So dürfte für den außenstehenden Betrachter etwa die Tatsache, dass er in der Versammlung eine Fahne mit Namen und Logo der Antragstellerin (MLPD) erkennt, dahingehend zu deuten sein, dass die Partei das Versammlungsthema erkannt hat, für relevant hält und das Anliegen in der Sache wohl auch unterstützt. Auch die Flugblätter (der MLPD), die … am 20. September verteilt wurden …, haben einen eindeutigen Bezug zur Fragen des Klima- und Umweltschutzes. Dies ist bereits an der Überschrift erkennbar, die lautet: ‚Katastrophenalarm! Protest- und Streiktag am 20. September gegen die drohende Umweltkatastrophe‘. In dem Flugblatt selbst wird Bezug genommen auf die ‚Fridays for Future‘-Bewegung und erklärt: ‚die MLPD unterstützt den Aufruf zu einem Protest- und Streiktag am 20. September‘. Es handelt sich folglich keineswegs nur um ein Flugblatt mit allgemeiner Parteienwerbung.“

In Oldenburg war die Polizei am 20. September (anders als in Gladbeck) gegen eine MLPD-Fahne vorgegangen, was die Oldenburger Richter jetzt verurteilten. Unmissverständlich: „Insbesondere das Schwenken von Parteifahnen und das Verteilen von Flugblättern war und ist nicht geeignet, den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung infrage zu stellen. Der Versammlungsausschluss … ist rechtswidrig erfolgt.“

Nicht die MLPD beantragt Sonderrechte

Darüber hinaus, so die Oldenburger Richter, „stellt die Mitwirkung von Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz einen verfassungsrechtlich geschützten Auftrag dar.“  (Das Verwaltungsgericht Gera fällte ein ganz ähnliches Urteil.)

Ein Sprecher der MLPD Gladbeck stellt fest, "dass es also nicht die MLPD ist, die Sonderrechte beansprucht, sondern diejenigen, die sich über unsere Fahne so empört haben, wollen am liebsten die demokratischen Rechte, wie sie das Grundgesetz vorsieht mit Sonderregeln einschränken."

"Darüber sollten alle Beteiligten jetzt einmal gründlich nachdenken",
so der MLPD-Sprecher. "Wir würden es begrüßen, wenn andere Parteien - außer Faschisten - auch ihre Fahnen mitbringen, damit jeder sehen kann, dass FFF in Gladbeck von Vielen unterstützt wird, oder eben nicht."

Demokratischen Rechte aus dem Grundgesetz verteidigen

Als vor 70 Jahren das Grundgesetz in Westdeutschland beschlossen wurde, stimmten die Vertreter der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) dagegen, weil es die Spaltung Deutschlands und die kapitalistische Grundordnung festschreibt. Aber Max Reimann erklärte für die KPD auch. "Die Gesetzgeber werden im Verlauf ihrer volksfeindlichen Politik ihr eigenes Grundgesetz brechen. Wir Kommunisten aber werden die im Grundgesetz verankerten wenigen demokratischen Rechte gegen die Verfasser des Grundgesetzes verteidigen“. (Neues Deutschland, 13.09.1951) Eine treffende Prognose, oder?

Autor:

Jörg Weidemann (MLPD) aus Gladbeck

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