Authentifizierungspflicht für Arbeitgeber und Unternehmer

Foto: Thorben Wengert/pixelio.de

Über 80 Prozent aller Unternehmer und über 90 Prozent aller Arbeitgeber übermitteln ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen bereits sehr erfolgreich und auf sicherem Wege im authentifizierten Verfahren an das Finanzamt. Die Unterschrift wird hierbei durch eine elektronische Signatur ersetzt.

Grundlage hierfür ist die bundesgesetzliche Bestimmung des § 6 Absatz 1 der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung. Danach müssen ab dem 1. Januar 2013 alle Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen mit einem elektronischen Zertifikat beim Finanzamt abgegeben werden.

Für eine Übergangszeit bis zum 31. August 2013 akzeptieren die Finanzämter allerdings aus Kulanzgründen noch Übermittlungen ohne Authentifizierung.

Das Finanzamt Marl rät: "Es ist nicht mehr viel Zeit bis Ende August. Diejenigen Arbeitgeber und Unternehmer, die noch nicht in das Verfahren eingestiegen sind, sollten möglichst noch heute unter www.elsteronline.de/eportal ihr elektronisches Zertifikat beantragen und die nächste Steueranmeldung authentifiziert abgeben." Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Das Verfahren ELSTER ermöglicht dem Steuerpflichtigen die sichere Übermittlung seiner sensiblen Steuerdaten an die Finanzverwaltung. Das Verfahren stellt dabei die Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität der gesendeten Daten sicher.

Nähere Informationen zur verpflichtenden Authentifizierung finden Arbeitgeber und Unternehmer unter www.elster.de in der Benutzergruppe "Arbeitgeber" und "Unternehmer".

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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