Disziplin am Vatertag
Damit die Bollerwagentour nicht teuer wird

Eine Bollerwagentour darf auch am Vatertag nur unter Beachtung der Coronaregeln erfolgen. | Foto: (Symbolbild)
  • Eine Bollerwagentour darf auch am Vatertag nur unter Beachtung der Coronaregeln erfolgen.
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Mit wem darf man eine Bollerwagentour machen, und mit wem nicht? Und wo ist das Grillen erlaubt? Auch am anstehende Vatertag und langen Wochenende müssen Gladbecker auf die Corona-Regeln achten.

Auch wenn die Zahlen in NRW sinken und der anstehende „Vatertag“ samt folgendem Wochenende bestes Wetter verspricht, ist mit Blick auf das Coronavirus weiterhin Vorsicht geboten. „Jetzt wieder leichtsinnig zu werden, kann die hart erarbeiteten Erfolge der letzten Wochen schnell zunichtemachen. Wir müssen weiterhin diszipliniert Abstand halten, wo geboten Masken tragen und die Kontaktbeschränkungen einhalten – auch wenn es schwer fällt“, appelliert Bürgermeister Ulrich Roland an die Disziplin aller Gladbeckerinnen und Gladbecker.

An Christi Himmelfahrt ist mit zahlreichen „Ausflüglern“ in den Gladbecker Naherholungsgebieten zu rechnen, jedoch auch mit verstärkten Kontrollen der Einhaltung der Corona-Regeln. Denn wer sich nicht an die Maßnahmen der Coronaschutzverordnung des Landes hält, verstößt trotz mancher Lockerungen weiterhin gegen geltende Regeln.

Klare Regeln, hohe Strafen

„Bollerwagentouren“ in Gruppen sind am „Vatertag“ nicht erlaubt, wenn Personen aus mehr als zwei Haushalten zusammen kommen. Denn gestattet sind in der Öffentlichkeit lediglich Treffen mit einem zweiten Haushalt, also einer weiteren Familie, einem anderen Paar, einer WG oder einer Einzelperson.

Bei Missachtung kann ein Vatertagsausflug in großer Runde daher schnell ein teures Vergnügen werden: Bußgelder in Höhe von mindestens 200 Euro pro Person werden bei Verstößen fällig. Kontrollteams des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) sowie der Polizei werden die Einhaltung der Corona-Regeln gerade am Feiertag intensiv kontrollieren.

Grillen nur zuhause erlaubt

Die Stadt weist ausdrücklich auch darauf hin, dass Grillen auf öffentlichen Flächen im gesamten Stadtgebiet ausdrücklich verboten bleibt!

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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