Das ändert sich im neuen Jahr

Zum Jahreswechsel treten viele neue Gesetze in Kraft, werden geändert oder aufgehoben.

Ab 2013 entfällt die Praxisgebühr beim Arztbesuch. Die Beiträge zur Rentenversicherung sinken. Das sind die bekanntesten Änderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten. Aber es sind bei weitem nicht die einzigen.

Menschen, die an Demenz erkrankt sind, erhalten mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung. Wer privat für die Pflege vorsorgt, kann staatliche Unterstützung bekommen. Bei Abschluss eines neuen Vertrages entfällt hierbei die Gesundheitsprüfung. Der Schwerbehindertenausweis im Papierformat wird durch eine handliche Plastikkarte ersetzt.

Die Beiträge zur Rentenversicherung werden um 0,7 Prozentpunkte gesenkt.
Weiterhin erfolgt eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Minijobber dürfen ab Januar 450 Euro monatlich verdienen. Außerdem werden diese Arbeitsverhältnisse künftig rentenversicherungspflichtig.
Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde im gleichen Zug verdoppelt.

Nach einer Übergangszeit entfällt das Monopol der Schornsteinfeger.
Künftig können sich auch Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerksbetriebe im Schornsteinfegerhandwerk selbstständig machen, wenn sie über entsprechende Qualifikationen verfügen.

Reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen, einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge, werden zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit.
Ein europaweit gültiger Führerschein ersetzt das bisherige Nebeneinander von mehr als 110 verschiedenen Führerscheinen.

Der steuerfreie Grundfreibetrag soll steigen.
Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt zum 1. Januar. Seit dem 1. November können Arbeitgeber die Abzugsmerkmale ihrer Beschäftigten für 2013 von der ELStAM-Datenbank abrufen und dem Lohnsteuerabzug 2013 zugrundelegen.

Die Deutsche Post erhöht das Briefporto für den Standardbrief zum 1. Januar 2013. Das Porto für Briefe bis 20 Gramm wird von 0,55 Euro auf 0,58 Euro angehoben. Gleichzeitig wird auch der Maxibrief bis 1.000 Gramm teurer. Das Porto wird künftig statt bisher 2,20 Euro bei 2,40 Euro liegen. Das Porto für alle anderen Briefgrößen bleibt unverändert, also z.B. für Postkarten und Kompaktbriefe. Nach Angaben der Post soll jeder Privathaushalt mit zusätzlich 9 Cent monatlich belastet werden.

Der Bund entlastet Kommunen bei Grundsicherung
Die Bundesregierung beteiligt sich künftig stärker an den kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Anteil, den der Bund übernimmt, steigt ab 2013 von 45 auf 75 Prozent. Ab 2014 erstattet der Bund die Ausgaben komplett. Dadurch werden die Kommunen allein im Zeitraum 2012 bis 2016 um rund 20 Milliarden Euro entlastet.

Autor:

Süleyman Kosar aus Gladbeck

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