Fachleute sehen nur Vorteile für alle Beteiligten
Das neue E-Rezept kommt

Für den Gladbecker Apotheker Christoph Witzke steht fest: Dem so genannten E-Rezept gehört die Zukunft. Denn schon bald soll das E-Rezept den rosafarbenen Papierschein in Apotheke und Arztpraxis ablösen, die Medikamentenabgabe sicherer machen und den Patienten Wege ersparen.

Was ist das elektronische Rezept (E-Rezept)?

Das E-Rezept ist die digitale Version der herkömmlichen Verschreibung. Auch wenn das Rezept nur digital vorliegt, hat sie den Rechtsstatus einer Urkunde. Für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur ist die Gematik GmbH beauftragt. Sie war einst auch für die elektronische Gesundheitskarte zuständig.

Wie soll das E-Rezept funktionieren?

Zunächst bleibt alles wie gewohnt: Wer Beschwerden hat und ein Medikament benötigt, macht einen Termin bei seiner hausärztlichen Praxis. Diese erstellt anschließend eine entsprechende Verordnung. Neu ist: Die Verordnung wird nicht mehr auf rosafarbenem Papier ausgedruckt und händisch unterschrieben. Arzt oder Ärztin signieren diese digital. Anschließend werden die Rezeptdaten auf einem zentralen Server abgelegt und gespeichert.

Patient oder Patientin bekommen einen QR-Code auf ihr Smartphone. Besitzt der Patient keines, wird der Code auf ein Blatt Papier gedruckt. Über diesen QR-Code wird das Rezept in der Apotheke abgerufen. Soll das Rezept eingesehen oder digital an eine Apotheke übermittelt werden, braucht es eine spezielle App. Diese heiße E-Rezept und steht für IOS und Android zur Verfügung. Um sich in der App zu identifizieren, benötigt man ein Smartphone und die elektronische Gesundheitskarte. Zudem ist eine PIN von der Krankenkasse nötig.

Der Patient kann mit dem QR-Code auf Papier oder auf dem Smartphone in die Apotheke gehen. Die Apothekerin scannt den Code und erhält über die Computersoftware Zugriff auf das E-Rezept. Die Apothekerin händigt das Medikament aus und berät die den Patienten. Also eigentlich (fast) alles wie gewohnt.

Kann ich auch für andere das Rezept einlösen?

Auch zukünftig soll es möglich sein, dass Angehörige das Rezept einlösen. Das funktioniert in der analogen und in der digitalen Welt eigentlich gleich, sagt Apotheker Christoph Witzke. „So wie ich das Papierrezept einem Angehörigen geben kann, damit er es für mich einlöst, kann ich ihm genauso den Rezept-Code anvertrauen, damit er für mich die Medikamente besorgt.“

Was hat der Patient oder die Patientin davon?

Das E-Rezept erspart ihm vor allem Zeit und Wege. Denn: Mithilfe der App kann der Patient das Rezept auch einer Apotheke zuweisen. Er hat die Möglichkeit, zuvor unverbindlich bei bis zu drei Apotheken gleichzeitig anzufragen, ob oder wann das Medikament verfügbar ist. Auch erfährt er, wie das Arzneimittel bereitgestellt werden kann oder per Botendienst geliefert werden kann.
Nach Rückmeldung der Apotheke entscheidet sich der Patient verbindlich und löst das Rezept dort ein. „Danach kann sich der Patient die vorbereiteten Medikamente abholen, oder der Botendienst der Apotheke bringt sie bei Bedarf vorbei“, erklärt Witzke. Das hat natürlich große Vorteile wenn man krank ist.

Gibt es weitere Vorteile?

Verordnete Arzneien sollen in Zukunft in den ebenfalls elektronischen Medikationsplan übernommen werden können. Darin sieht man alle Mittel, die man einnimmt, auf einen Blick. Der Apotheker kann gefährliche Wechselwirkungen so schneller ­erkennen.

Wann wird das E-Rezept bundesweit eingeführt?

Im September 2022 startet das digitale Rezept mit einer weiteren Testphase in Westfalen-Lippe. Im Laufe des Jahres 2023 soll es für apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneien die Regel werden.

Welche Vorbereitungen braucht es noch?

Bis Ende des Jahres haben Arztpraxen Zeit, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen – sofern noch nicht geschehen – und nötige Vorbereitungen in der Praxis zu treffen. Auch die Apotheken müssen noch letzte Schritte für einen reibungslosen Ablauf gehen. Wenn Sie planen, das E-Rezept digital an Ihre Apotheke zu übermitteln, können auch Sie technisch aufrüsten: Sie benötigen ein Smartphone und eine Gesundheitskarte, die beide NFC-fähig sind. Das heißt, dass Daten zwischen zwei Geräten in kurzer Entfernung ausgetauscht werden können. Auch hierfür ist eine PIN von der Krankenkasse nötig. Aber alle, die nicht so technikaffin sind, können auch das e-Rezept weiterhin in ausgedruckter Form in die Apotheke ihrer Wahl tragen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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