Steuerhilfe für Homeoffice
Der Arbeitsplatz am Küchentisch ist absetzbar

Wer kein eigenes Arbeitszimmer hat, kann dennoch auf Steuererleichterungen vom Staat hoffen. Allerdings gibt es bei den Regeln Einiges zu beachten, warnt der Lohnsteuerhilfeverein Gladbeck. | Foto: Symbolbild
  • Wer kein eigenes Arbeitszimmer hat, kann dennoch auf Steuererleichterungen vom Staat hoffen. Allerdings gibt es bei den Regeln Einiges zu beachten, warnt der Lohnsteuerhilfeverein Gladbeck.
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Das Homeoffice am Küchentisch können Arbeitnehmer nun doch von der Steuer absetzen - mit fünf Euro pro Tag. Allerdings hat der Gesetzgeber auch einige Hürden vorgesehen. Bundestag und Bundesrat haben diese und weitere Regelungen nun beschlossen. Was für die Steuererklärung 2020 wichtig ist – ein Überblick.

Von der Homeoffice-Pauschale können unter anderem die Arbeitnehmer profitieren, die während Corona zu Hause arbeiteten, aber nicht über ein sogenanntes „häusliches Arbeitszimmer“ verfügen, wie es im Steuerrecht definiert ist.

Die Bedingungen für die Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag:

  • Für jeden Kalendertag, an dem die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ausschließlich in der eigenen Wohnung arbeiteten, können sie den Pauschbetrag ansetzen.
  • Maximal kann man 600 Euro geltend machen, also nicht mehr als 120 Heimarbeitstage.
  • Die Homeoffice-Pauschale gewährt der Fiskus nur für die Jahre 2020 und 2021.
  • Die Steuererleichterung wird in die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro eingerechnet. Betroffene Arbeitnehmer bekommen die Pauschale also nicht zusätzlich.

„Viele Heimarbeiter werden von der Steuererleichterung nichts haben“, sagt Sigurd Warschkow von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsstelle Gladbeck: „Und zwar diejenigen, deren Werbungskosten den 1.000-Euro-Pauschbetrag nicht übersteigen.“

Im übrigen müssen Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter damit rechnen, dass sie ohnehin weniger Werbungskosten geltend machen können. Denn für jeden Arbeitstag im Homeoffice entfällt die Pendlerpauschale.

Sigurd Warschkow: „Immerhin ist die Regelung ein Schritt in die richtige Richtung: Der Begriff Homeoffice ist jetzt auch in das Steuerrecht eingeführt.“ Wer die Pauschale in der Steuererklärung ansetzen möchte, sollte sich von seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Heimarbeit beschaffen.

Kosten für Telefon oder Internet

Wer höhere Werbungskosten hat, der kann diese geltend machen, muss sie aber auch belegen. Zu den Werbungskosten zählen zum Beispiel Ausgaben für Telefon und Internet. 20 Prozent oder maximal 20 Euro davon akzeptiert das Finanzamt. Wer Geräte oder Büromöbel anschaffen musste, zum Beispiel eine Webcam oder einen Schreibtischstuhl, der kann diese ebenfalls ansetzen. Haben Anschaffungen jeweils weniger als 800 Euro netto – also inklusive z.Zt. 16 % Mehrwertsteuer 928 Euro - gekostet, kann man sie innerhalb eines Jahres geltend machen. Teurere Geräte, zum Beispiel ein Tablet, Drucker oder ein Regal müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Ausschlaggebend ist dabei die Nutzungsdauer. Werden die Anschaffungen teilweise auch privat genutzt, dann kann man nur den Teil der beruflichen Nutzung geltend machen.

Homeoffice – Häusliches Arbeitszimmer

Die Homeoffice-Regelungen gelten für die Heimarbeiter, die nicht über ein separates Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung verfügen. Was aber ist ein sogenanntes häusliches Arbeitszimmer? Das Finanzamt legt hier strenge Maßstäbe an:

  • der Raum muss abgeschlossen sein von der übrigen Wohnung,
  • er darf ausschließlich beruflich genutzt werden.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen darf das Arbeitszimmer auch im Keller oder unter dem Dach untergebracht sein. Es muss aber eine „innere häusliche Verbindung“ bestehen.

Wer sich durch Corona beflügelt dazu durchgerungen hat, ein Arbeitszimmer einzurichten, der sollte dies dokumentieren. Denn es kann sein, dass das Finanzamt nachfragt. Bei den Werbungskosten kann man dann bis zu 1.250 Euro pro Jahr absetzen. Denn das Arbeitszimmer steht nicht im Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.

Wenn es im Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit steht, also kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber vorhanden ist und die berufliche Tätigkeit ausschließlich im Arbeitszimmer stattfindet, dann können auch Kosten die über 1.250 € hinaus gehen gelten gemacht werden.

„Die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer sind so komplex, dass man einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein um Rat fragen sollte“, sagt Sigurd Warschkow.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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