FDP Gladbeck informiert!
Gehörlosengeld nicht für jeden betroffenen Menschen!

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Gehörlosengeld: Aber nicht für jeden betroffenen Menschen!

Die WAZ berichtet in der Gladbecker Digital-Ausgabe am 14.06.2020 über finanzielle Hilfen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe(LWL) für Blinde und Gehörlose.

„Leider teilt sie aber nicht mit, dass laut LWL gar nicht jeder betroffene Mensch Anspruch auf eine monatliche Hilfe hat“, stellt der stv. Vorsitzende der Gladbecker FDP, Heinz-Josef Thiel mit Befremden fest.

Der LWL grenzt in einem Flyer den anspruchsberechtigten Personenkreis stark ein. „Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehr-aufwendungen eine Hilfe von 77 Euro monatlich“.

Thiel dazu: „Bereits vor Jahren hat der Gesetzgeber den anspruchsberechtigten Personenkreis eingegrenzt und die finanzielle Hilfe auch nicht angepasst. Betroffene, die aber erst als Erwachsene ertaubten, haben keine Chance auf das Gehörlosengeld, gehen also leer aus!“

„Diese negative Erfahrung musste ich vor Jahren als Ertaubter im Erwachsenenalter selbst in einem Streit mit dem Kreis Recklinghausen für mich und meine betroffenen Mitmenschen machen“, bedauert Thiel als Träger von Cochlea-Implantaten sehr.

Autor:

Heinz-Josef Thiel aus Gladbeck

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