DRK Gladbeck; Schulung und Unterweisung immer eine Pflicht

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DRK Gladbeck
Schulung und Unterweisung über Fahren von Einsatzkraftfahrzeugen unter Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn

Einsatzkraftfahrzeuge dürfen nur durch zuverlässige Kraftfahrzeugführer geführt werden. Die Kraftfahrzeugführer sind jährlich mindestens einmal im Rahmen der Kraftfahrerfortbildung über die Voraussetzungen und das Verhalten beim Fahren von Einsatzkraftfahrzeugen unter Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn - insbesondere über die Bedeutung der §§ 35 und 38 StVO - ausreichend zu belehren.

Intensive Schulungen mit fachlicher Kompetenz

Diese intensiven Schulungen führt das DRK Gladbeck gemeinsam mit dem Notfallpädagogischen Institut ( kurz NPI) Essen durch.
Die Unterweisung 2017 wurde im DRK Zentrum Gladbeck vom Rechtsanwalt Herrn König (NPI) durchgeführt. Insgesamt kamen zu dieser Unterweisung 36 Einsatzkräfte zusammen die DRK Einsatzfahrzeuge fahren dürfen.

Unterweisung ist Pflicht

Der Referent hatte die UNTERWEISUNG mit gesetzlichen Bestimmungen visuell mit Unterstützung von Filmen und vielen Beispielen aus der täglichen Praxis den Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorgestellt und kommentiert.
In der anschließenden Frage und Antwortrunde wurden viele Fragen gestellt und beantwortet und die Erfahrungen der DRK Einsatzfahrer rundeten die Veranstaltung ab.

Die nächste Blaulichtfahrt kommt bestimmt ... Sicher ankommen - ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hat höchste Priorität.
Wir alle wollen wieder gesund nach Hause kommen.

Autor:

Wilhelm Walter aus Gladbeck

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