FDP: Kommt der Kanal-TÜV durch die Hintertür?

In einer Straße in Hürth bei Köln findet eine umfangreiche Sanierung des öffentlichen Kanals statt. Hierbei ist von der Stadt Hürth vorgesehen, dass auch die Prüfungen privater Abwasserleitungen gemäß dem noch immer gültigen § 61a des Landeswassergesetzes (LWG) erfolgen müssen. Auch habe die Stadt Hürth seit September 2011 erklärt, der fragliche Straßenabschnitt liege in einem Wasserschutzgebiet, für den kürzere Fristen bei der Dichtheitsprüfung zu beachten seien. Inzwischen stehe aber fest, dass die Schutzgebietsfestsetzung nur beantragt, aber noch nicht genehmigt sei.

Kommt so die Dichtheitsprüfung durch die Hintertür?, fragt sich der FDP-Ratsherr Heinz-Josef Thiel. Dabei bestehen Unklarheiten über die rechtliche Ausgestaltung des „Kanal-TÜV“, seit entsprechende Gesetzgebungsverfahren in den Landtag eingebracht wurden.

Es besteht die Gefahr, dass Wasserschutzgebiete einzig deshalb festgesetzt werden sollen, um eine Dichtheitsprüfung gegen den Widerstand vor Ort - nicht nur in Hürth - durchzusetzen.

Die FDP-Landtagsfraktion hat hierzu eine „Kleine Anfrage“ an die Landesregierung gestellt. Die Gladbecker FDP ist auf die Antwort gespannt.

Autor:

Heinz-Josef Thiel aus Gladbeck

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