Gerdes (MdB): "Integrationsgesetz schafft guten gesetzlichen Rahmen"

Gerdes (MdB): "Wir legen ein Arbeitsmarktprogramm für tausende zusätzliche, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge auf."
  • Gerdes (MdB): "Wir legen ein Arbeitsmarktprogramm für tausende zusätzliche, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge auf."
  • hochgeladen von Andreas Dunkel

Berlin. Gestern wurde das Integrationsgesetz im Bundestag abschließend beraten. Damit sollen für viele Menschen, die Zuflucht in Deutschland gesucht haben, Integration und Teilhabe erleichtert werden.

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes sagt hierzu: „Mit dem Integrationsgesetz schaffen wir klare und verbindliche Regeln für die Integration. Menschen, die bei uns Schutz suchen, geben wir eine Chance, schnell auf eigenen Beinen zu stehen. Wer seinen Beitrag leisten möchte, für den werden mit dem Gesetz wichtige Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen.“

Integration auf dem Arbeitsmarkt sei diesbezüglich einer der Kernpfeiler für gesellschaftliche Teilhabe. Das Gesetz sehe daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. "Gerade für uns im nördlichen Ruhrgebiet sind diese Hilfen besonders wichtig," so der Bundespolitiker.

Für einen schnellen und sinnvollen Beschäftigungseinstieg legt der Bund ein Arbeitsmarktprogramm für 100.000 zusätzliche, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf. Zudem wird die Förderung der Berufsausbildung von Geflüchteten deutlich verbessert. Ausbildungsbegleitende Hilfen, die assistierte Ausbildung sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive nun erstmalig zur Verfügung stehen. Für Geduldete wird der Zugang erleichtert. Weiterhin wird die Vorrangprüfung befristet für drei Jahre bei Asylsuchenden sowie Geduldeten ausgesetzt. Die Bundesländer bestimmen dabei selbst, in welchen Arbeitsagenturbezirken die Regelung zum Tragen kommt.

Gerdes erklärt weiter: „Außerdem werden wir mit dem Gesetz die sogenannte 3+2-Regelung für geduldete Azubis einführen. Sie erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Für eine anschließende Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. Mit dieser Regel helfen wir nicht nur den Azubis, sondern können nun auch die Betriebe die Früchte ihres Ausbildungsengagements ernten.“

Autor:

Andreas Dunkel aus Gladbeck

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.