Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

Foto: Thomas Siepmann/pixelio.de

Bis zum 4. Mai stellt die Post die Wahlbenachrichtigungen zum Wahltermin 25. Mai zu. Hierzu gibt es diese wichtige Neuerung: Erstmals ist es nicht mehr die gewohnte „Wahlbenachrichtigungskarte“. Stattdessen erfolgt die Benachrichtigung in Briefform. Die Briefumschläge sind mit dem Aufdruck „Amtliche Wahlsache“ gekennzeichnet.

Zwei Arten von Wahlbenachrichtigungen werden verschickt: Eine gemeinsame Benachrichtigung für die Europawahl und Kommunalwahlen und eine separate Benachrichtigung für die Integrationsratswahl.Die Benachrichtigungen enthalten für die Wahlberechtigen viele wichtige Informationen. Unter anderem ist auch der Wahlraum genannt, in dem am Wahlsonntag gewählt werden kann.

Benachrichtigungen ins Wahllokal mitbringen

In Bezirken, wo sich der zuständige Wahlraum im Vergleich zur Bundestagswahl 2013 geändert hat, erhalten die Wahlberechtigten in der nächsten Woche zusätzlich einen Brief mit einem entsprechenden Hinweis. Die Benachrichtigung soll am Wahlsonntag zur Stimmabgabe mit ins Wahllokal gebracht werden. Bei Verlust der Benachrichtigung kann auch gegen Vorlage des Personalausweises / Identitätsausweises gewählt werden.Natürlich kann auch vorab per Brief gewählt werden.

Briefwahlbüro öffnet am 28. April

Das Gladbecker Briefwahlbüro öffnet am 28. April und befindet sich im Neuen Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 061, Willy-Brandt-Platz 2. Öffnungszeiten: montags bis mittwochs von 8 bis 16.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr, Samstag, 10. und 17. Mai von 10 bis 12.30 Uhr sowie Freitag, 23. Mai, von 8 bis 18 Uhr. Die Briefwahlunterlagen können online, per Post oder persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Selbstverständlich ist dort die Stimmabgabe direkt vor Ort möglich.

Briefwahlantrag auch online

Für Rückfragen stehen und Mitarbeiter des Wahlbüros (Telefon 99-2203 und 99-2456) und ab dem 28. April zusätzlich die Mitarbeiter des Briefwahlbüros unter den Rufnummern 99-2005 und 99-2004 zur Verfügung. Informationen zum Thema „Briefwahl“ werden in Kürze auch unter www.gladbeck.de und der Wahlportal App abrufbar sein.

Ein Online-Briefwahlantrag steht voraussichtlich ab dem 26. April zur Verfügung.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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