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130 Pakete „verschwinden“ - Kripo wird in Pferdescheune fündig

Ein 38 Jahre alter Hattinger wurde heute wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte war geständig. Freimütig erzählte er dem Strafrichter, wie ihm alles über den Kopf gewachsen war. Er war Pächter eines Reiterhofes und Mitarbeiter eines Paketzustellers.

Zur heutigen Hauptverhandlung erschien er als "Freigänger" aus einer JVA, wo er eine Freiheitsstrafe verbüßt. „Seitdem ich im Gefängnis bin, geht es mir besser“, sagte er aus. Bis Anfang September 2019 verbüßt er noch die Freiheitsstrafe anstatt Zahlung einer Geldstrafe. „Ich habe Schulden und bemühe mich, mein Leben wieder durch harte Arbeit bei einer Leiharbeitsfirma in Ordnung zu bringen“, ergänzte er seine Aussage vor Gericht.

Ende Januar 2019 hatte er sich mit seinen vielfältigen Aufgaben beim Reiterhof und bei der Paketzustellung wohl übernommen. Dazu kamen Schulden und Trennungsprobleme. Er lieferte seine ihm zur Auslieferung anvertrauten Pakete nicht mehr aus und lagerte sie bei sich in einer offen zugänglichen Scheune. Dabei quittierte er in seinem Scanner die Pakete als zugestellt. Auch andere Mitarbeiter eines Paketauslieferers sollen vereinzelt Paket-Rückläufer in seiner offen zugänglichen Scheune „zwischengelagert“ haben anstatt diese zur Paketzentrale zurück zu bringen.

Eine Pferdebesitzerin, die ihr Pferd bei dem Angeklagten eingestellt hatte, wurde über die Menge der in der Scheune gelagerten Pakete stutzig und informierte den Firmeninhaber der Paketauslieferungsfirma.

Dieser informierte kurze Zeit später die Polizei, nachdem zwischenzeitlich auch Empfänger das Ausbleiben ihrer Pakete beanstandet hatten. Die Pferdebesitzerin war auch stutzig geworden, weil die mit dem Angeklagten vertraglich vereinbarte Pflege und Fütterung ihres Pferdes plötzlich nachließ.

Nachweislich wurde ein zuzustellendes Paket geöffnet und aus diesem wurden Waren entnommen, die im Auto des Angeklagten aufgefunden wurden. Wegen dieser Unterschlagung wurde der Angeklagte heute bestraft. „Das Zwischenlagern von Paketen in seiner nicht abgeschlossenen Scheune war nicht strafbar“, sagte dazu der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Für die Unterschlagung dieses einen Paketes beantragte die Staatsanwaltschaft tat- und schuldangemessen eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Im Übrigen sah der Staatsanwalt für den Angeklagten eine günstige Sozialprognose, da dieser wieder eine Arbeitsstelle und eine neue Lebenspartnerin hat.

Rechtsanwalt Sentner bat die persönlichen Schicksalsschläge des Angeklagten und seine durch ein Burn-Out entstandene Überforderung bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Sein Mandant sei durch die Inhaftierung gebessert. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung.

Richter Kimmeskamp schloss sich in seinem Urteil dem Plädoyer des Staatsanwaltes an und verhängte gegen den bereits vorbestraften Hattinger eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die er für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

Warum die Einträge des Angeklagten im polizeilichen Führungszeugnis bei seiner Einstellung nicht beachtet wurden, konnte sich der Firmeninhaber der Paketauslieferungsfirma auch nicht erklären.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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