Urteil im Hattinger Mordprozess
Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

Der Angeklagte (li.) beim Mordprozess mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Peter Strüwe, im Landgericht in Essen.
5Bilder
  • Der Angeklagte (li.) beim Mordprozess mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Peter Strüwe, im Landgericht in Essen.
  • hochgeladen von Hans-Georg Höffken

Wegen Mordes hatte sich seit dem 29.10.2020 ein aus Ungarn stammender 45-Jähriger, der in Hattingen wohnte, vor einer Schwurgerichtskammer im Landgericht Essen zu verantworten. Heute wurde er wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Richter des Schwurgerichtes waren nach neun Verhandlungstagen von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Brutal soll dieser, der im Ortsteil Blankenstein wohnte, am 28.4.2020 nach einem Einbruch einen 71-Jährigen mit einem Vorschlaghammer in dessen Haus getötet haben.

Mit Vorschlaghammer Kopf zertrümmert

Staatsanwältin Sarah Erl zeigte in ihrem Plädoyer auf, dass der Angeklagte in einem Chinarestaurant arbeitete, dort "ärmlich" wohnte und zuletzt nur noch Essen erhielt. Aufgrund von Corona wurde er entlassen, soll mittellos auf der Suche nach Geld gewesen sein, um Hattingen in Richtung seiner ungarischen Heimat zu verlassen.
Dann versuchte er am Tattag in das abgelegene Haus am Röhrkenweg einzubrechen. Während des Einbruchs muss der Täter plötzlich auf das Opfer getroffen sein. Als das Opfer versuchte, den Angeklagten festzuhalten, wurde es sofort niedergeschlagen, dabei bewusstlos und später in einen Werkstattraum des Hauses verbracht. Dort wurden mit einem Vorschlaghammer weitere Male auf den Kopf des 71-Jährigen eingeschlagen. Dabei wurde der Kopf zertrümmert, der 71-Jährige getötet. Anschließend floh der Angeklagte mit aus der Wohnung gestohlenen Dinaren im Gegenwert von zwei Euro. Am nächsten Morgen fand ein Bekannter des Opfers den Toten in seiner Werkstatt und alarmierte die Polizei.

Geständnis des Angeklagten

Der 45-jährige Angeklagte, der kaum deutsch spricht, soll noch in der Nacht des Tattages zwei seiner Zimmernachbarn getroffen und diesen die Tat gestanden haben. Auf seinen Wunsch hin brachte ein Nachbar den Angeklagten am nächsten Tag zur Polizeiwache nach Hattingen.
Der Vorsitzende Richter Jörg Schmitt kritisierte, dass es bei der Polizei vor Vernehmung des Angeklagten mehrfach versäumt wurde, diesen als Beschuldigten entsprechend zu belehren. Dieses wirkte sich aus bei der späteren Verwertung der Aussagen des Angeklagten bei der Polizei, die er dort zum eigenen Tatgeschehen gemacht hatte. Während des Prozesses erhielten die Richter der Strafkammer auf ausdrücklichen Wunsch des Angeklagten einen Brief von ihm mit seinem Geständnis. Auch gegenüber dem medizinischen Sachverständigen hatte der Angeklagte die Tat geschildert und eingeräumt.

Besonders brutale Tat

Staatsanwältin Erl beantragte am Ende ihres Plädoyers, den 45-Jährigen, der bereits in Ungarn für frühere Straftaten acht Jahre Freiheitsstrafe verbüßen musste, wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen, da mehrere Mordmerkmale vorliegen.
Rechtsanwalt Peter Strüwe wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass es versäumt worden sei, seinen Mandanten auf eine gehirnorganische Erkrankung zu untersuchen. Aus einer im Jahre 2010 erlittenen Strangulation seines Mandanten in Ungarn sollen etwaige Folgeschäden durch den vom Gericht bestellten medizinischen Sachverständigen nicht ausreichend untersucht und berücksichtigt worden sein. Das sei nachzuholen. Seiner Meinung nach sei für die Tat von einer verminderten Steuerungs- und Schuldfähigkeit seines Mandanten auszugehen. Im übrigen sei zu würdigen, dass sich sein Mandant selbst der Polizei gestellt habe.

Lebenslange Freiheitsstrafe

Nach zwei Stunden Beratung wiesen dann die Richter der Großen Strafkammer den Beweisantrag des Strafverteidigers zurück und verurteilten den 45-Jährigen tat- und schuldangemessen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Der Vorsitzende Richter Jörg Schmitt schilderte in der Urteilsbegründung, dass der Angeklagte bereits in jungen Jahren in Ungarn Kontakt zur organisierten Kriminalität hatte, als Fahrer eines dortigen Auftragsmörders fungiert haben soll und mehrere Jahre im Gefängnis verbrachte. Die sich in der Beweisaufnahme herausgestellte Brutalität während der Tat sei auch für die Schwurgerichtskammer nicht alltäglich gewesen. Unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden und nachgewiesenen Fakten verneinte allerdings die Schwurgerichtskammer die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel zulässig.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.