Urteil im Amtsgericht Hattingen
Bewährungsstrafe wegen des Konsums von Kinderpornografie

Ein 51-jähriger bisher nicht vorbestrafter Hattinger wurde am Mittwoch wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischen Materials zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe von 1.500 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Kinderschutzorganisation verhängt.

Der Angeklagte war geständig und gab zu, in einer persönlichen Lebensphase umfangreiche Pornografie konsumiert zu haben. „in dieser Zeit habe ich alles gesammelt, was mir in die Finger kam“, ergänzte der Hattinger in der öffentlichen Hauptverhandlung.
Durch Recherchen der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC) wurde das Bundeskriminalamt über die Aktivitäten des Hattingers informiert.

Wohnungsdurchsuchung

Das KK1 der Kreispolizeibehörde Schwelm wurde dann tätig und durchsuchte nach einem richterlichen Beschluss im Oktober 2019 die Wohnung des Angeklagten in Hattingen. Dabei wurden mehrere PC und Datenträger mit 86 Dateien kinderpornografischen und sonstigen pornografischen Inhalten beschlagnahmt, die der Angeklagte im Zeitraum von November 2016 bis Oktober 2019 runtergeladen und vereinzelt mit anderen Nutzern geteilt hatte.
„Ich wollte nie jemand anfassen und es wird nicht wieder vorkommen“, sagte der Hattinger zu Richter Kimmeskamp, nachdem sein Anwalt für seinen Mandanten wegen der Anklagepunkte auf eine Geldstrafe plädiert hatte.
Vorher hatte die Staatsanwältin tat – und schuldangemessen auf Verhängung einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten plädiert, ergänzt durch Zahlung eines Betrages von 1.500 Euro an einen Kinderschutzbund.
Richter Kimmeskamp verhängte dann gegen den Angeklagten wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischen Materials eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Diese wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, in der sich der Angeklagte straffrei führen muss. Zusätzlich muss er 1.500 Euro an den gemeinnützigen Verein ProKid in Herdecke zahlen. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Nachtrag :
„Hinter jedem im Internet eingestellten kinderpornografischen Material steht der reale Missbrauch eines Kindes“, sagte BKA-Präsident Holger Münch im letzten Jahr.
2019 wurden in Deutschland 12.262 Fälle (2018: 7.449) von der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Das entspricht einem Zuwachs um 65 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Internet werde der Missbrauch zudem grenzenlos und dauerhaft fortgesetzt, betonte damals der BKA-Präsident.

Im Bereich der Kreispolizeibehörde Schwelm (KPB) wurden im Jahre 2018 fünf Fälle, im Jahre 2019 18 Fälle und im ersten Halbjahr 2019 bisher sechs Fälle abgeschlossen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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