Hund beißt Kind in Kniekehle

Eine 57-jährige Hundebesitzerin aus Sprockhövel hatte von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro erhalten. Dagegen hatte sie Einspruch eingelegt. Über ihren Einspruch wurde jetzt verhandelt. Ihr Hund hatte Ende August 2019 auf einem benachbarten Grundstück ein Kind in die Kniekehle gebissen.

Der Angeklagten war es sichtlich immer noch unangenehm, was ihr Hund Ende August 2019 angerichtet hatte. Der Hund war ihr blitzschnell entwichen, auf das Nachbargrundstück gelaufen und hatte dort einen kleinen Jungen in die Kniekehle gebissen.

Die Eltern des Kindes waren diesem zu Hilfe gekommen. „Es hat ein wenig geblutet und ich habe danach eine Impfung bekommen“, sagte der kleine Junge, der in Begleitung seiner Mutter aussagte, zu Richter Kimmeskamp.

Die Angeklagte hatte den jungen Hund, der aus Ungarn stammt und der bereits bei fünf Vorbesitzern war, seit etwa 18 Monaten. Er soll sehr ängstlich sein, total gestresst wirken und oftmals bellen.

Unmittelbar nach dem Vorfall hat die Hundebesitzerin den Hund auf Empfehlung einer Tierärztin in eine Hundepension gegeben und eine Hundebetreuerin beauftragt, ihren Hund bei einer Sozialisierung zu unterstützen. „Dafür habe ich bereits insgesamt 1.250 Euro ausgegeben“, sagte die Angeklagte.

Bei den Eltern und bei dem gebissenen Kind hat sie sich direkt nach dem Vorfall entschuldigt und dem Jungen ein kleines Geschenk überreicht.

Dass der Vater des kleinen Jungen nach dem Vorfall fast „ausgerastet“ ist, erscheint nach den Schilderungen mit dem "Problemhund" nachvollziehbar zu sein.

Das Verfahren gegen die Hundebesitzerin wurde dann am Ende der Beweisaufnahme mit Zustimmung aller Gerichtsparteien vorläufig eingestellt. Sie muss allerdings die Kosten für Ihre Rechtsanwältin selber tragen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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